Frankfurt am Main. Im Januar hat der Vorstand des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. beschlossen, mit rechtlichen Mitteln gegen die aus ihrer Sicht überhöhte Lkw-Maut in Deutschland vorzugehen. In seiner Sitzung am 5. März 2009 hat der Vorstand des Transportunternehmer-Verbandes seine Mitglieder aufgefordert, zur Wahrung ihrer Rechte bei Rechnungsstellung durch Toll Collect die Bedenken gegen die erhöhten Mautsätze vorzutragen und die Maut seit Beginn des Jahres nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Nach Auffassung des BGL verstößt die Berechnung der Mauthöhe gegen zwingende Vorgaben der einschlägigen EU-Wegekostenrichtlinie. Die jetzt von den Unternehmen zu versendenden Einspruchsschreiben sind Grundlage für vom BGL angestrebte gerichtliche Musterverfahren. Es besteht die Erwartung, dass im Zuge dieses Verfahrens Fragen zur Mautberechnung in Deutschland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt werden. Ein entsprechendes Musterschreiben an Toll Collect können Mitgliedsunternehmen bei den BGL-Landesverbänden anfordern. (ak)
BGL: Spediteure sollen Lkw-Maut nur unter Vorbehalt zahlen

Der Spediteursverband BGL hat beschlossen, mit rechtlichen Mitteln gegen die Lkw-Maut in Deutschland vorzugehen. Zahlung der Maut soll nur unter Vorbehalt erfolgen