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BG Verkehr stellt Fördermittel bereit

29.04.2021 14:22 Uhr
Fördermittel, Geldscheine
BG Verkehr fördert Maßnahmen in Betrieben, die die Verkehrssicherheit steigern
© Foto: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Unternehmen, die Maßnahmen umsetzen, die Unfälle vermeiden helfen, können bei BG Verkehr bis zum 18. Juni 2021 Fördergelder für das Jahr 2022 beantragen.

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Hamburg. Für die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) stellen Verkehrsunfälle einen gravierenden Unfallschwerpunkt dar. Von 100 tödlichen Arbeitsunfällen im Jahr 2019 waren 71 verkehrsbedingt. Doch Unfälle im Straßenverkehr – darunter fallen Wegeunfälle – und Unfälle im innerbetrieblichen Verkehr lassen sich vermeiden. Und zwar am besten, wenn die Gegenmaßnahmen auf einer unternehmensindividuellen Analyse der Risiken aufbauen.

Die BG Verkehr fördert deshalb auch im Jahr 2022 Verkehrssicherheitskonzepte ihrer Mitgliedsunternehmen und hat dafür einen Fördertopf aufgelegt, für die sich Unternehmen noch bis zum 18. Juni 2021 bewerben können. Die Förderung beträgt – je nach gemeldeter Lohnsumme – bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen. Je nach Bedarf soll der Fördertopf dann ausgestattet werden. Bewerben können sich Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.

Voraussetzungen für die Förderung

Für eine Förderung muss ein Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen: Zum einen analysiert es Risiken sowie mögliche Unfallursachen und identifiziert so die Gefährdungssituationen für die Beschäftigten. Zum anderen leitet das Unternehmen aus der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen und Trainings zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ab, in die mindestens 60 Beschäftigte einbezogen werden.

Beispiele für mögliche Maßnahmen sind laut BG Verkehr unter anderem Fahrsicherheitstrainings, gezieltes Training bestimmter Fahrmanöver, Optimierung von Abläufen in Transport und Verkehr, Schulungen zur Nutzung von Assistenzsystemen, Beratung zum Arbeitsweg und Kommunikationstraining zur Reduzierung von Stress oder Ablenkung. Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen, technische Ausstattungen oder gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen.

Bis zum 18. Juni 2021 bewerben

Bis zum 18. Juni 2021 eingereichte Bewerbungen werden durch ein Expertengremium der BG Verkehr geprüft. Basis für die Berechnung der Fördergelder ist die im Jahr 2020 an die BG Verkehr gemeldete Lohnsumme. Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro.

Auch kleinere Unternehmen können sich übrigens von der BG Verkehr unterstützen lassen. Die BG Verkehr fördert die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings. Mehr zu den Förderbedingungen und dem Bewerbungsverfahren findet sich unter www.bg-verkehr.de. (eh)

 

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