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Berufszugang: EU-Verkehrsminister auf Kompromisslinie

08.04.2008 13:41 Uhr
EU-Rat
EU-Kommissar Jacques Barrot (l.) und der slowenische Vorsitzende des EU-Verkehrsministerrates Radovan Zerjav (Bild: EU-Rat)
© Foto: EU-Rat

Auf dem EU-Ministerrat kamen die Verkehrsminister einer Einigung zur Neuregelung des Berufs- und Marktzugangs für den Straßentransport sehr nahe

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Luxemburg. Die EU-Verkehrsminister stehen kurz vor der Neuregelung des Berufs- und Marktzugangs für den Straßentransport. Das Ergebnis des am Montag gefundenen Kompromisses sei eine „gute Grundlage“ für eine Einigung auf der Juni-Tagung, konnte der slowenische Vorsitzende des EU-Verkehrsministerrates, Radovan Zerjav, gestern Abend in Luxemburg bilanzieren. Die meisten seiner Amtskollegen befürworteten seinen Kompromissvorschlag zur Neuregelung der drei EU-Verordnungen zur Berufszulassung für Straßentransportunternehmer sowie zum Marktzugang für den Güter- und Personenkraftverkehr. Danach soll die von der EU-Kommission für fünf Jahre beabsichtigte Gültigkeit der Gemeinschaftslizenz zum EU-Marktzugang „bis zu zehn Jahren“ verlängerbar sein. Differenzen gab es, ob die Pflicht zur Besetzung der Position eines Verkehrsleiters immer nötig sei. Großbritannien sieht darin eine finanzielle Belastung für kleinere Unternehmen und will sie von dieser Auflage befreien. Tschechien kann sich einen Verkehrsleiter für vier Kleinbetriebe vorstellen und Portugal will die Entscheidung darüber nationalen Stellen überlassen. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Berufszugangs-Verordnung müssen alle Unionsländer zur Erfassung ihrer Unternehmen nationale Elektronik-Register eingerichtet haben, die bis zum 31. Dezember 2012 zu vernetzen sind. Alle Vorbereitungen der Kommission seien auf einen Einsatz dieses Systems ab 2013 gerichtet, ließ sich der deutsche Vertreter, Staatssekretär Matthias von Randow, der Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee vertrat, von EU-Kommissar Jacques Barrot versichern. Darin aufzunehmen sind ab 2015 auch schwere Verstöße. Den nationalen Behörden soll das letzte Wort überlassen werden, ob einem Verkehrsleiter bei einer dieser massiven Rechtsverletzungen die Lizenz entzogen wird. Die Ratsmehrheit will „vor der Prüfung zum Verkehrsleiter keine verpflichtende Ausbildung“. Von der Prüfung befreit werden sollen Personen, „die mindestens 15 Jahre ohne Unterbrechung im Verkehrssektor in leitender Funktion tätig waren“. Von Randow plädierte für eine noch geringere Zeitspanne. Belgien lehnte die Kompromissofferte rundweg ab, da die Kabotageregelung für die Arbeit der Fuhrleute unflexibel und das einzurichtende Register mit Blick auf den Datenschutz bedenklich sei. Die Minister billigten dagegen einmütig die Formel für „drei Kabotagetouren in sieben Tagen“. EU-Verkehrskommissar Barrot akzeptierte die Forderung, dass 2012 ein Bericht der Kommission zur sozialen, fiskalischen und wirtschaftlichen Situation des Gewerbes über eine weitere Liberalisierung der Kabotage entscheiden soll. Österreich ist gegen eine Ausweitung der Kabotagefreiheit, da es einen LKW-Boom befürchtet. Barrot sieht keine Probleme für zusätzliche Inlanddienste nichtansässiger Fuhrunternehmen in EU-Staaten, die auf einer Kabotage-Rücktour durchfahren werden. Damit kam er dem Verlangen mehrerer Länder nach. EU-Ratspräsident Zerjav hofft auf eine schnelle Einigung mit dem Europäischen Parlament, das seine erste Lesung zum gesamten Gesetzespaket für das April-Plenum plant. (dw)

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