Der Berliner Senat will in einer Woche die Rücknahme von Tempo-30-Zonen an Hauptverkehrsstraßen beschließen. Bisher ist zur Erhöhung der Luftqualität an 41 Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 vorgeschrieben. Die Luft ist in den vergangenen Jahren teils deutlich besser geworden, so dass der Senat das Tempolimit voraussichtlich auf bis zu 25 Straßen aufhebt. An sieben weiteren Straßen bleibt das Limit wegen anhaltend hoher Schadstoffwerte erhalten, bei den übrigen neun Straßen wohl zumindest teilweise aus Gründen der Verkehrssicherheit „Bei der Sitzung am nächsten Dienstag wird der sogenannte Luftreinhalteplan auf der Tagesordnung stehen“, kündigte Umwelt- und Verkehrssenatorin Ute Bonde im Interview der „Deutschen Presse-Agentur“ an.
Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit
An 25 Straßenabschnitten, an denen sich Tempo 30 nicht mehr mit schlechter Luft begründen lässt, wurde nach den Worten Bondes geprüft, ob dort sogenannte hochfrequentierte Schulwege entlangführen. In dem Fall könnte auch dort aus Gründen der Verkehrssicherheit Tempo 30 angeordnet werden. Ob und wo eventuell auf weiteren Abschnitten die Temporeduzierung erhalten bleibt, ließ die Senatorin offen: Sie wolle dem Senatsbeschluss zum Luftreinhalte- und Lärmschutzplan nicht vorgreifen, sagte sie. Außerdem will der Senat laut Bonde auf etlichen Hauptverkehrsstraßen nachts Tempo 30 anordnen – und zwar zwischen 22 bis 6 Uhr. „Wir wollen das aus Gründen des Lärmschutzes und damit des Gesundheitsschutzes machen.“ Das betreffe Straßen mit einer Gesamtlänge von 230 Kilometern.
Kritik von Gründen und Umweltverbänden
An der Rückabwicklung von Tempo-30-Zonen gibt es Kritik von Umweltverbänden und Grünen, aber auch aus den Reihen der regierenden SPD. Die Kritiker argumentieren vor allem mit der Verkehrssicherheit und befürchten. „Mit Tempo 50 wird die Luft wieder schlechter, der Autolärm schlimmer und der Straßenverkehr unsicherer“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, der dpa. Verkehrssenatorin Bonde hält dem entgegen, dass in Ortschaften laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Tempo 50 Regelgeschwindigkeit sei. Für die Anordnung von Tempo-30-Abschnitten sei jeweils eine konkrete Begründung nötig. Berlin tue lediglich das, was gesetzeskonform sei.