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Berlin droht Pin: Ausschluss von Aufträgen

07.12.2007 11:43 Uhr

Streit um Mindestlohn im Briefmarkt spitzt sich zu: Das Land Berlin will öffentliche Aufträge künftig nur an Unternehmen vergeben, die Mindestlohn zahlen

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Berlin. Im Streit um den Mindestlohn bei Briefdiensten hat Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) das Verhalten des Der Briefdienstleisters Pin Group kritisiert. „Wir sind nicht glücklich mit der Art und Weise, mit der die Pin AG hier verfahren ist und haben deshalb auch gesetzgeberische Schritte unternommen“, sagte Wolf dem Sender „RBB Radioeins“. Auch das Land Berlin lässt den Großteil seiner Post derzeit durch die Pin-Gruppe verteilen. Eine Berliner Vergaberegelung befinde sich zur Zeit im parlamentarischen Verfahren, so Wolf. Nach dieser sollen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an geltende Tarifverträge oder an bestehende Mindestlohnregelungen halten. „Wir haben als einziges Bundesland eine solche Regelung eingeführt, wir sind hier Vorreiter auf der Bundesebene“, sagte Wolf. „Wir reden nicht nur über Mindestlöhne, sondern wir haben sie für das gesamte Vergabevolumen des Landes Berlin jetzt eingeführt. Wir haben hier Maßstäbe gesetzt.“ Zum bestehenden Vertrag mit der Pin Group sagte Wolf, das Unternehmen habe den Zuschlag in einem nach den europäischen Vergaberichtlinien durchgeführten Verfahren bekommen. Bei Vertragsabschluss sei die neue Regelung noch nicht gültig gewesen. Die Pin Group plant unterdessen einem Pressebericht zufolge Zusteller von Zeitungsverlagen und regionalen Briefdiensten einzusetzen, um den Mindestlohn in der Branche zu umgehen. „Das wird dann über Kooperationen abgewickelt“, zitierte die „Financial Times Deutschland“ Unternehmenskreise. Pin hatte in dieser Woche angekündigt, mehr als 1000 Beschäftigte zu entlassen und diesen Schritt mit dem Mindestlohn begründet. Die zumeist nebenberuflichen Zusteller von Zeitungsverlagen und regionalen Postdiensten könnten die Briefe für Pin dem Bericht zufolge deutlich günstiger verteilen, auch weil sie oft nicht unter die geplante Mindestlohnregelung für Briefzusteller fielen. (dpa/sb)

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