Brüssel. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland, Griechenland, Luxemburg und Großbritannien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Diese Staaten haben laut EU-Behörde keine Maßnahmen zur Verwirklichung des ersten EU-Gesetzespaketes für die Bahnliberalisierung mitgeteilt, was bis 15.3.2003 hätte geschehen müssen. Deshalb wurden sie bereits im Oktober 2004 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Die Richtlinien 2001/12, 2001/13 und 2001/14 von 2001 verpflichten die EU-Länder, den Zugang internationaler Frachtdienste zur transeuropäischen Güterschiene zu gewährleisten sowie nach gemeinsamen Grundsätzen Nutzergebühren und transparente Regeln zur Trassenzuweisung festzulegen. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot kommentierte: „Die Bahn muss mit dem Lkw besser konkurrieren können. Wichtig ist deshalb ein diskriminierungsfreier Zugang zum Schienennetz.“ Nach zwei vergeblichen Mahnschreiben drohen Geldstrafen des EuGH. Deutschland erreicht der erste Blaue Brief bei begonnener Umsetzung des angemahnten EU-Rechts. Mit zweijähriger Verspätung haben sich Bundestag und Bundesrat am 18. März auf die geforderten Regelungen verständigt. Sie sollen bis Mai veröffentlicht werden. (dw)
Bahnreform: Blauer EU-Brief für Deutschland
Bund hat bisher offenbar versäumt, Maßnahmen zur Verwirklichung des ersten EU-Gesetzespaketes für die Bahnliberalisierung mitzuteilen