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BAG überführt Subventionsbetrügerin

14.08.2018 11:32 Uhr
BAG überführt Subventionsbetrügerin
Das BAG führt regelmäßig vertiefte Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen durch, um Subventionsbetrug zu unterbinden
© Foto: Bernd Thissen/dpa/picture-alliance

Nach einer Prüfung durch das Bundesamt für Güterverkehr hat das Amtsgericht Vechta die Geschäftsführerin eines Güterverkehrsunternehmens zu einer Geldstrafe von 32.500 Euro verurteilt. Sie hatte Weiterbildungen für Fördermittel abgerechnet, die nie stattfanden.

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Vechta/Köln. Das Amtsgericht Vechta hat kürzlich die Geschäftsführerin eines Güterkraftverkehrsunternehmens zu einer Geldstrafe von 32.500 Euro verurteilt, weil sie sich unrechtmäßig Geld vom Staat erschlichen hat. Damit gilt sie als vorbestraft. Das teilte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt mit. Dort hatte die Unternehmerin im Rahmen der Mautharmonisierung Fördergelder in Höhe von fast 330.000 Euro für Weiterbildungen beantragt und in den Jahren 2010 und 2011 Schulungen abgerechnet, die nicht stattfanden. Bei einer vertieften Prüfung fiel dem BAG auf, dass Rechnungen nur zum Schein erstellt und vorgelegt wurden.

Weil dies kein Einzelfall ist, wies die Behörde am Dienstag darauf hin, dass Fördermittel-Betrüger keine Chance haben: Ergänzend zu den vertieften Prüfungen der Originalbelege oder von gleichwertigen Buchungsbelegen führt das BAG eigenen Angaben zufolge Vor-Ort-Kontrollen beim Zuwendungsempfänger durch. Die Kontrollen vor Ort beziehen sich auf die Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der von den Antragstellern beantragten und geförderten Maßnahmen. Dabei geht es um die tatsächliche Anschaffung der geförderten Gegenstände oder Durchführung der Schulungen. (ag)

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