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Astag: Mauteinnahmen gehören der Straße

02.11.2011 16:06 Uhr
Astag: Mauteinnahmen gehören der Straße
Die Schweizer Straßentransporteure wollen die Mauteinnahmen nicht dauerhaft an die Schienen abführen
© Foto: Imago/Imagebroker

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag hat die Neujustierung der Vorlage „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“ (Fabi) positiv zur Kenntnis genommen

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Bern. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag hat die Neujustierung der Vorlage „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (Fabi) positiv zur Kenntnis genommen. Ausdrücklich begrüßt werde die geplante Verwendung der Treibstoffzollgelder ab 2030 für Straßenzwecke sowie die angekündigte Neuregelung der Straßenfinanzierung, teilte der Verband am Mittwoch mit. Die neuen Regeln müssten in einen Ausbau der Straßeninfrastruktur münden. Inakzeptabel bleibe hingegen eine unbefristete Zweckentfremdung der LKW-Mauteinnahmen zugunsten der Schiene.

Die Schweizer Regierung , der Bundesrat, hat heute die Anpassungen an der Fabi heute vorgestellt. Demnach sollen Einnahmen aus den Treibstoffzöllen, die bisher für die Finanzierung der NEAT reserviert waren – sogenannter NEAT-Viertel – lediglich bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung des FinöV-Fonds im Jahr 2030 zugunsten der Schiene verwendet werden sollen. Anschließend sollen die entsprechenden Mittel wieder für Ausgaben im Straßenbereich zur Verfügung stehen. Außerdem hat der Bundesrat eine umfassende Finanzierung für die Straße angekündigt hat. „Mit der einseitigen Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs muss es ein Ende haben", sagte Astag-Direktor Michael Gehrken. „Auch für die Straße ist sicherzustellen, dass dauerhaft genügend Mittel für die Modernisierung und die Engpassbeseitigung vorhanden sind." Hierbei sei dem Verursacherprinzip konsequent Rechnung zu tragen.

Deshalb wehre sich der Astag dagegen, dass die Erträge aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) dauerhaft der Schiene zukommen sollen. Die Schweizer LKW-Maut (LSVA) sei laut Verfassung eine Lenkungsabgabe und keine Fiskalabgabe, betonte der Astag. „Es kann schlichtweg nicht sein, dass die Schiene auf alle Ewigkeit hinaus von Geldern profitiert, die dem Straßenverkehr gehören", sagte Gehrken. Allenfalls könnte er sich vorstellen, den Kantonsanteil an der LSVA künftig von einem Drittel auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Damit würde einerseits eine verlässliche Grundlage für die Finanzierung der regionalen Straßeninfrastruktur bestehen; anderseits könnte damit auch die geplante Zusatzbelastung der Kantone im Rahmen von FABI kompensiert werden.

Der schweizerische Verband der verladenden Wirtschaft (VAP) zeigte sich von der bekanntgegebenen Stoßrichtung des Bundesrates enttäuscht. Obwohl aber die Unternehmungen der verladenden Wirtschaft weiterhin die LSVA bezahlen müssten und damit über 900 Millionen Franken jährlich an den Ausbau der Infrastruktur beisteuern, erhalte die verladende Wirtschaft im Binnen-, Import- und Exportverkehr des Schienengüterverkehrs innerhalb nützlicher Frist keine zusätzlichen Trassen, monierte der VAP. Der Verband kritisierte, dass weiterhin in den Personenverkehr investiert werden solle. Die Ziele für die Investitionsentwicklung des Schienengüterverkehrs blieben dagegen unverbindlich. (sb) 

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