Auch wer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, muss eine Geldbuße bezahlen. Die per Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße ist keine gewöhnliche Geldschuld, der Staat kein gewöhnlicher Gläubiger. Einen Freibrief für arme Menschen zur folgenlosen Begehung von Ordnungswidrigkeiten gibt es nicht. (pop/aru) Landgericht Berlin Beschluss vom 10. Juli 2006 AZ: 526 QS 186/06
Armut schützt nicht vor Geldbuße
Trotz Offenbarungseid: Eine Geldbuße muss bezahlt werden