Rostock. Das Arbeitsgericht Rostock hat nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di Stundenlöhne von weniger als zwei Drittel des Tarifentgelts für Verkäufer im Nordost-Einzelhandel als sittenwidrig bezeichnet. Wie Ver.di am Donnerstag mitteilte, stellte das Gericht fest, dass ein Stundenlohn von 6,61 Euro ein "auffälliges Missverhältnis" von Leistung und Entgelt darstelle. Danach sei ein Stundenlohn von unter 7,22 Euro bei einer gelernten Verkäuferin mit Berufserfahrung in kleineren Betrieben unzulässig. In größeren Firmen liegt diese Grenze höher. Das Arbeitsgericht bestätigte die Angaben, das im August gefällte Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. „Wir sehen diesen Erfolg als wichtigen Schritt, um gegen die teilweise skandalösen Bedingungen in nicht-tarifgebundenen Handelsfirmen in Mecklenburg-Vorpommern vorzugehen“, sagte Conny Töpfer, bei Ver.di zuständig für die Handelsbranche. Das Gericht habe den geltenden Tarifvertrag als Maßstab akzeptiert, der nicht beliebig unterschritten werden dürfe. Töpfer kündigte an, die Beschäftigten in kleinen und mittleren Geschäften der Region verstärkt auf ihre Rechte aufmerksam zu machen.
Arbeitsgericht: Zu niedrige Stundenlöhne im Handel sittenwidrig
Das Arbeitsgericht Rostock hat nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di Stundenlöhne von weniger als zwei Drittel des Tarifentgelts für Verkäufer im Nordost-Einzelhandel als sittenwidrig bezeichnet