-- Anzeige --

Arbeitsgericht: Versetzung über 300 Kilometer nicht hinzunehmen

13.08.2007 16:01 Uhr

Arbeitnehmer müssen eine Versetzung über eine Entfernung von 300 Kilometern nicht akzeptieren. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil entschieden.

-- Anzeige --

Frankfurt/Main. Die Richter gaben damit der Klage einer Sachbearbeiterin gegen ein Handelsunternehmen statt und sprachen der Klägerin entsprechenden Verzugslohn zu. Sie hatte sich geweigert, die Arbeitsstelle anzutreten (Aktenzeichen: 11 Sa 296/06). Die Firma hatte während der mehrjährigen Elternzeit der Arbeitnehmerin ihren Sitz vom Rhein-Main-Gebiet ins Ruhrgebiet verlegt. Als die Mitarbeiterin ihre Arbeit wieder aufnehmen wollte, wurde ihr eine Arbeitsstelle in dem 300 Kilometer entfernten Firmensitz angeboten, die sie jedoch ablehnte. Daraufhin verweigerte der Arbeitgeber die Lohnzahlungen. Laut Urteil ist eine derart weiträumige Versetzung aber nicht mehr vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Weil die Frau ihre Arbeitsleistung zumindest am alten Standort angeboten habe, sei er deshalb in Annahmeverzug geraten und müsse zahlen. Nur mit einer Änderungskündigung, die sozial gerechtfertigt sein müsse, könne die Mitarbeiterin möglicherweise ins Ruhrgebiet versetzt werden.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.