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Arbeitnehmerfreizügigkeit löst Fahrermangel nicht

24.01.2014 10:34 Uhr
Arbeitnehmerfreizügigkeit löst Fahrermangel nicht
Der 55-jährige Fachanwalt und Steuerberater Martin Rilling ist Geschäftsführer der Willi-Betz-Unternehmensgruppe in Reutlingen
© Foto: Willi-Betz-Unternehmensgruppe

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren bringt für die Spedition Willi Betz keine Vorteile. Warum das so ist, erklärt Martin Rilling, Geschäftsführer der Willi-Betz-Unternehmensgruppe in Reutlingen.

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VR: Seit 1. Januar 2014 gilt auch für Bulgarien und Rumänien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Noch vor fünf Jahren wurde Thomas Betz, der frühere Gesellschafter und frühere Geschäftsführer Ihres Unternehmens, verurteilt, weil er unter anderem illegal bulgarische Fahrer beschäftigte. Freuen Sie sich auf die Bulgaren, wenn nun die Schranken fallen?
Martin Rilling: Wenn ich Sie korrigieren darf: Unabhängig davon, dass die Verurteilung wegen dieses Vorwurfs meines Erachtens fragwürdig war, da das Gericht keine Abgrenzung zwischen frachtrechtlichen und arbeitsrechtlichen Weisungen vorgenommen hat, wären die vorgeworfenen Taten heute nach wie vor strafbar. Denn heute wie damals war und ist die Rechtslage in Deutschland so, dass in der speditionellen Praxis strikt nach Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Subunternehmer-Eigenschaften getrennt werden muss. Sprich, auch heute darf unsere Spedition in Reutlingen keinem bulgarischen Fahrer, der etwa bei unserer bulgarischen Gesellschaft Somat angestellt ist, arbeitsrechtliche Weisungen erteilen. Sonst hat es den Anschein, dass dieser Fahrer nicht bei Somat, sondern bei uns angestellt ist, da wir ihm gegenüber Arbeitgeberbefugnisse ausüben.

Wird Ihre Unternehmensgruppe in Deutschland nun bulgarische oder rumänische Fahrer beschäftigen?
Nein. Unser Kernstück ist ja die internationale Spedition mit Sitz in Reutlingen, die keinerlei eigene Fahrzeuge und Fahrer mehr einsetzt. Alle Transporte, die wir anbieten, wickeln entweder unsere Ländergesellschaften in Bulgarien, Polen, Tschechien und Ungarn ab, die zur Willi-Betz-Gruppe gehören, und die wir als Frachtführer einsetzen, oder fremde Frachtführer. Und zwar in allen unseren drei Kerngeschäftsfeldern: erstens bei Linienverkehren für KEP-Diente in Westeuropa, zweitens für Autotransporte für diverse Automobilhersteller und drittens bei Nahost- und Russland-Verkehren.

Für Willi Betz ändert sich also nichts. Was erhoffen sich Ihre Branchenkollegen von den neuen Möglichkeiten?
Was sich diese erhoffen, weiß ich nicht. Fest steht nur, ein deutsches Transport- und Speditionsunternehmen darf auch jetzt nicht bulgarische Fahrer zu den in Bulgarien gültigen Entgelten in Deutschland beschäftigen, sondern muss ihm das Gleiche bezahlen wie deutschen Fahrern. Das besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Wie viel verdient ein Fernfahrer aus Bulgarien/Rumänien im Schnitt monatlich brutto exklusive Spesen und wie viel verdient bei Ihnen ein deutscher Fernfahrer?
Ein bulgarischer Fahrer verdient monatlich brutto ohne Spesen zwischen 400 und 500 Euro und inklusive Spesen zwischen 1500 und 1700 Euro. Und ein Rumäne verdient unwesentlich mehr. Ein deutscher Fernfahrer verdient bei uns anfangs alles in allem 2200 Euro und bis zu 2600 Euro.

Ermöglicht die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit den deutschen Spediteuren zumindest, den Fahrermangel in Deutschland in den Griff zu bekommen?
Dieses Problem wird auch die neue Gesetzeslage kaum lösen. Denn es werden wohl kaum große Mengen an qualifizierten Fachkräften ihre Heimat Bulgarien beziehungsweise Rumänien nun verlassen, um hierzulande für deutsche Transportfirmen tätig zu werden. Auch wenn das Lohngefälle nach wie vor zwischen Deutschland und Bulgarien/Rumänien groß ist, die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten sind aber ebenfalls groß. Tendenziell werden, vermute ich, nun eher die wenig Qualifizierten und Nicht-Beschäftigten aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland kommen.

 

Das Interview führte VR-Redakteurin Eva Hassa

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