Leipzig. Der Streit um das Ost-Ampelmännchen ist vorerst beendet. Das Landgericht Leipzig hat am Freitag dem Berliner Designer Markus Heckhausen einen Großteil der Markenrechte an der Kultfigur zugesprochen. Heckhausen hatte gegen den sächsischen Ingenieur Joachim Roßberg geklagt. Roßberg, der zu DDR-Zeiten alleiniger Hersteller von Verkehrsampeln war, darf das Ampelmännchen nur noch als Aufdruck auf Etiketten alkoholischer Getränke – ausgenommen Bier – verwenden. Für Metallprodukte, Spiel- und Sportartikel sowie Schreibwaren bekam Heckhausen die Rechte. Der Berliner Designer zeigte sich über das Urteil erfreut und kündigte an, sofort mit Sportartikeln auf den Markt gehen zu wollen. Im Gericht hatte er bereits verschiedene Ballmodelle präsentiert. Roßberg kündigte weiteren Widerstand an und will zumindest für die Markenrechte im Bereich Metall in Berufung gehen. Der Rechtsstreit hatte sich mehr als ein Jahr hingezogen, mehrere Einigungsversuche scheiterten. (dpa/stb)
Am Rande: Streit um Ost-Ampelmann vorerst beendet
Designer bekommt Rechte an der Kultfigur gerichtlich zugesprochen