Der Schweizerische Straßenverkehrsverband FRS lehnt das so genannte Streitbeilegungsprotokoll, ein weiteres Zusatzprotokoll zur Alpenkonvention, grundsätzlich ab. Nach der Meinung der FRS beinhaltet das Dokument einige Fußangeln, die nicht hingenommen werden können. So haben beispielsweise Mitgliedsländer der Alpenkonvention die Möglichkeit, bei touristischen Projekten - etwa bei der Einrichtung von Parkplätzen in der Alpenregion - ihr Veto einzulegen, mit dem Hinweis, dass die Konvention oder mindestens ein Teil davon verletzt würde. Das klagende und das beklagte Land sind dann, zusammen mit einem dritten, neutralen Land, Mitglieder eines Schiedsgerichtes, das über den Streit zu entscheiden hätte und diesem Urteil müssen sich dann alle beugen. Der FRS schreibt in einer Mitteilung, dass er schon "seit Jahren davor warnt, dass die Alpenkonvention die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Schweiz blockiert". Mit diesem Zusatzprotokoll "bekommen die übrigen Vertragsstaaten der Alpenkonvention nur ein Instrumentarium in die Hand, um in die Schweizer Autonomie bei der Festsetzung nationaler Rahmenbedingungen einzugreifen".
Alpenkonvention: Streitbeilegungsprotokoll stößt auf Ablehnung
Schweiz befürchtet mögliche Eingriffe in ihre politische Autonomie