Aktuelles Urteil: Verweigerung von Überstunden rechtfertigt keine fristlose Kündigung

04.08.2006 15:16 Uhr

Ein Arbeitnehmer, der keine kurzfristig angesetzten Überstunden machen will, darf deswegen nicht fristlos gekündigt werden, urteilte jetzt das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt.

Frankfurt/Main. Die Richter gaben damit der Klage einer Angestellten gegen ein Verwaltungsunternehmen statt und hoben deren Kündigung auf. Die Frau hatte sich geweigert, kurzfristig anberaumte Überstunden zu leisten und dabei auf ihr kleines Kind verwiesen, das sie zu Hause zu versorgen habe. Dennoch reagierte die Firma mit der Kündigung. Die Mitarbeiterin sei arbeitsvertraglich verpfichtet, Überstunden zu machen. Laut Urteil ist eine solche Verpflichtung zwar grundsätzlich zulässig, die Vorgesetzten müssten aber – sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen – einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten. Im konkreten Fall hatte der Vorgesetzte die Mehrarbeit ohne besonderen Grund nur wenige Stunden zuvor angeordnet. (AZ.:3 Sa 2222/04)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.