Der Kläger hatte zu schnell anwaltlichen Rat in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeholt, befand das entscheidende Gericht. Der Kläger hatte sein Fahrzeug zur Reparatur in die Werkstatt des Beklagten gebracht, wo nach erfolgter Arbeit der Sohn des Beklagten eine übergebührliche Probefahrt mit dem Fahrzeug des Klägers unternahm und zudem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde. Die in dem Zusammenhang mit dem daraufhin folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahren angefallenen Anwaltskosten hätten mit einem Blick auf das Datum vermieden werden können. Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 26/04
AG Köln: Anwaltlicher Rat überflüssig
Anwalt für Verfolgung fremder "Spritztour" unnötig