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ADAC Truckservice führt ab 2020 Regionalkonferenzen ein

19.12.2019 10:14 Uhr
ADAC Truckservice führt ab 2020 Regionalkonferenzen ein
Die Regionalkonferenzen des ADAC Truckservice sollen dem Austausch der Partnerwerkstätten dienen (Symbolfoto) 
© Foto: ADAC TruckService

Mit der Einführung von Regionalkonferenzen will der ADAC Truckservice den Austausch der Partnerwerkstätten und damit auch die Qualität des Pannenhilfenetzwerks verbessern.

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Laichingen. Der ADAC Truckservice führt ab 2020 so genannte Regionalkonferenzen ein. Das hat der Partnerbeirat auf seiner jüngsten Sitzung im Dezember einstimmig beschlossen. Die Regionalkonferenzen sollen dem Austausch der Partnerwerkstätten dienen und ab März die Möglichkeit bieten, regionale Themen zu diskutieren und durch die abgestimmte Organisation die Qualität des Pannenhilfenetzwerks weiter zu verbessern. Ziel sei es, „damit gleichzeitig die Reaktionszeiten weiter zu verkürzen“, sagt Dirk Fröhlich, Geschäftsführer des ADAC Truckservice.

Organisiert werden die Regionalkonferenzen von den so genannten „Hotspots“, die als Schnittstellen zwischen dem ADAC Truckservice und dem Werkstattnetz des Pannendienstes fungieren sollen. Sie unterstützen künftig den ADAC Truckservice bei der Steuerung der regionalen Prozesse und laden die örtlichen Servicepartner zu den Sitzungen ein. Welche Servicepartner als Hotspots fungieren, will der ADAC Truckservice im kommenden Frühjahr bekannt geben.

Netzlücken sollen schneller geschlossen werden

Eine wichtige Aufgabe der Regionalkonferenzen soll auch die Aufnahme von neuen Netzwerkpartnern sein. So kann das Gremium zum Beispiel konkrete Vorschläge vorlegen, wer künftig für den ADAC Truckservice fahren soll, um so Netzlücken schneller und besser zu schließen. Gleichzeitig sollen die Konferenzen eine Plattform bieten, um Kapazitätsfragen und Auftragszahlen zu besprechen oder strategische Weiterentwicklungen zu planen und hierzu gemeinsam konkrete Maßnahmen anzuregen.

Erst kürzlich hatte der ADAC Truckservice das Programm „WerkstattPlus“ gestartet. Zentrale Maßnahme ist dabei die Einführung eines einheitlichen Vergütungssystem, bei dem zum 1. Januar 2020 ein zeitbezogener Basispreis alle bisherigen Pauschalen und Sonderregelungen ersetzt. Darüber hinaus gilt ein fahrzeugbezogener Stundensatz mit minutengenauer Abrechnung für Kunden und Werkstätten gemäß Einsatzprotokoll. (tb)

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