A1-Lückenschluss: Weg für Bau frei

19.11.2025 13:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Absperrschilder und -autos blockieren zwei Fahrspuren einer Autobahn, Autos fahren auf der linken Spur vorbei
Nach dem Urteil drängt Rheinland-Pfalz auf einen schnellen A1-Baustart (Symbolbild)
© Foto: ABB/picture alliance

Die Klage des rheinland-pfälzischen Umweltschutzverbandes gegen die Lückenschließung der A1 wurde abgewiesen. Damit macht das Gericht den Weg frei für den Ausbau.

Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hat nach Angaben der dpa den Weg für den Weiterbau der A1 zwischen Adenau und Kelberg freigemacht. Die Autobahn endet momentan nördlich in Blankenheim (NRW) und südlich in Kelberg (Rheinland-Pfalz). Dazwischen liegt eine Lücke von etwa 25 Kilometern. Das Gericht wies die Klage des rheinland-pfälzischen BUND-Landesverbands ab. 

Gegenstand der Klage ist das strittige Autobahnteilstück, das durch das Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“ verläuft. Für drei geschützte Vogelarten genehmigten die Behörden dafür Ausnahmen, was den Bund für Umwelt und Naturschutz zu einer Klage veranlasste, wie der wdr berichtete.

Das Verkehrsministerium in Rheinland-Pfalz sieht nach dem Urteil die Bundesregierung am Zug. Das Ministerium erklärte, die Leipziger Entscheidung bilde „eine klare Grundlage für den Bau der A1“. Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) betonte, es bestehe Baurecht. Sie forderte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) auf, die Finanzierung vollständig abzusichern. „Ich erwarte, dass nun zügig die Bauarbeiten beginnen können“, sagte sie.

Große sicherheitspolitische Bedeutung

Bundesverkehrsminister Schnieder verwies gegenüber dem SWR auf die besondere Bedeutung des Lückenschlusses. „Wir haben hier ein besonderes öffentliches Interesse für diesen Lückenschluss“, sagte er. Er sprach von „anderen Zeiten“, in denen Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden müssten. Beim Planen und Genehmigen müsse man schneller vorankommen. „Wir müssen auch in gewisser Weise verteidigungsfähig sein. Dazu gehören auch die Infrastrukturen.

Gericht verweist auf Funktion im europäischen Verkehrsnetz

Das Bundesverwaltungsgericht begründete die Entscheidung unter anderem mit der Rolle der A1 im europäischen Verkehrsnetz. Nach Einschätzung des Gerichts habe diese durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine an Bedeutung gewonnen. Laut Urteil können deshalb bestimmte Ausnahmen beim Vogelschutz zulässig sein.

Wirtschaft fordert raschen Lückenschluss

Unterstützung für das Urteil kommt aus der Wirtschaft. Der Präsident der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), Johannes Heger, sprach von einem lange erwarteten Signal. „Der A1-Lückenschluss muss jetzt endlich kommen. Die Menschen und Betriebe in der Eifel warten seit Jahrzehnten – weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar“, erklärte er. Der Bund müsse nun liefern, die Finanzierung sichern und die Umsetzung vorantreiben.

Die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub widerspricht der Einschätzung des Gerichts. Sie sagte, es gebe „ausreichend nutzbare und sichere Straßen in der Region“. Eine aus ihrer Sicht veraltete Autobahnplanung dürfe keine wertvolle Natur zerstören.

HASHTAG


#Autobahnbau

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