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Urteil: Schadenteilung bei Doppelversicherung eines Sattelzuges

28.04.2014 09:25 Uhr
Urteil: Schadenteilung bei Doppelversicherung eines Sattelzuges
Der geschlossene Aufbau des Aufliegers mit zu den unfallursächlichen Sichtbehinderungen des LKW-Fahrers geführt.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Tim Brakemeier

Sind Zugmaschine und Auflieger bei unterschiedlich versichert, müssen die beiden Versicherungen den Schaden im Falle eines Unfalls je zur Hälfte tragen

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Celle. Verursacht ein Sattelzug, bei dem Zugmaschine und Auflieger bei unterschiedlichen Versicherungen versichert sind, einen Unfall, müssen sich die Haftpflichtversicherungen den Schaden teilen. So entschied das Oberlandesgericht Celle. Das hatte es mit einem Fall zu tun, bei dem ein LKW-Fahrer mit einem Sattelzuggespann eine Fahrradfahrerin anfuhr und schwer verletzte.

Beide beteiligten Versicherungen stritten darum, wer die Ausgleichsansprüche der Verletzten zu zahlen habe. Beide Versicherungen hatten nämlich die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche aus dem Gebrauch des betreffenden Fahrzeugs zum Gegenstand.

Da Zugmaschine und Auflieger ein einheitliches Gespann bildeten, für das eine einheitliche Betriebsgefahr bestehe, müssen die Versicherer sich die Kosten teilen, so der Richter. Dabei spiele es keine Rolle, ob nun die Zugmaschine oder der Auflieger den Unfall verursacht habe. (ctw/ag)

Urteil vom 30.04.2013
Aktenzeichen: 14 U 191/12

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