Koblenz. Macht ein Gläubiger beim Insolvenzgericht falsche Angaben über die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder einer Gesellschaft, kann er sich der falschen Verdächtigung strafbar machen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Ein Gläubiger hatte wider besseren Wissens gegenüber dem Insolvenzgericht erklärt, dass eine Schuldnerin ein Darlehen bei ihm nicht zurückzahle und deshalb zahlungsunfähig sei.
Eine solche Vorgehensweise ist grundsätzlich geeignet, ein behördliches Verfahren in Gang zu setzen, nämlich ein Insolvenzverfahren gegen die Schuldnerin einzuleiten. Dies würde in aller Regel erhebliche Konsequenzen für die Schuldnerin haben, so die Richter, da geschäftliche Kontakte hierdurch zum Erliegen kämen und der finanziellen Ruin der Schuldnerin herbeigeführt werden könnte. (ctw)
Urteil vom 15.10.2012
Aktenzeichen: 2 Ss 68/12