-- Anzeige --

Urteil der Woche: Aufs Geschenk folgte die Kündigung

19.05.2009 17:01 Uhr
Was der Firma gehört, dürfen Arbeitnehmer nicht verschenken (Bild: Rainer Sturm/pixelio.de)

Geschenke an Kollegen aus dem Bestand eines Unternehmens können die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen.

-- Anzeige --

Geschenke an Kollegen aus dem Bestand eines Unternehmens können die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Dies geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts hervor. Die Richter wiesen die Klage einer Flugbegleiterin gegen ein Luftfahrtunternehmen zurück. Die Stewardess wollte sich bei einer Kollegin mit zwei Flaschen Wein für deren Hilfe während eines voll besetzten Fluges erkenntlich zeigen. Das Unternehmen vertrat jedoch die Auffassung, die Mitarbeiterin habe sich am Firmenvermögen vergriffen, und kündigte ihr fristlos. Vor Gericht vertrat die Stewardess die Ansicht, kleinere Geschenke aus dem Bordverkauf seien auch in anderen Fällen geduldet worden. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Mitarbeiterin unbedingt die Erlaubnis eines Vorgesetzten einholen müssen. Zudem habe es sich bei den Hilfsleistungen der Kollegin um ganz geringe Tätigkeiten gehandelt. Die Frau, die zufällig auf einem Heimflug an Bord war, habe beispielsweise in einem Fall gedolmetscht. Das Weinpräsent sei daher überzogen gewesen. (dpa) Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 17 Sa 1507/08

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.