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Urteil: Anschließen des Handyladekabels im Auto erlaubt

08.12.2017 13:30 Uhr
Handy am Steuer
Laut Paragraf 23 StVO darf ein Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, nicht während der Fahrt aufnehmen oder halten
© Foto: Monika Skolimowska/dpa/picture-alliance

Wer in einem Auto das Mobiltelefon aufnimmt, um es in die Ladeschale zu stecken, begeht keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer.

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Landshut. Wer in einem Auto das Mobiltelefon allein aufnimmt, um es in die Ladeschale zu stecken, begeht keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer. So entschied das Amtsgericht Landstuhl. Der Betroffene hatte erklärt, er habe sein Smartphone, das mit der Freisprecheinrichtung verbunden war, lediglich von der Frontablage im Auto aufgenommen, um es in die Ladeschale in der Mittelkonsole zu stecken. Er habe es in keiner Weise benutzt. Bei einer solchen Situation sah das Gericht den Tatbestand des Paragrafen 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erfüllt und sprach den Betroffenen frei. Dass doch eine Handynutzung am Steuer vorgelegen habe, konnte nicht nachgewiesen werden.

Urteil vom 6. Februar 2017
Aktenzeichen: 2 OWi 4286 Js 12961/16

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