Landshut. Wer in einem Auto das Mobiltelefon allein aufnimmt, um es in die Ladeschale zu stecken, begeht keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer. So entschied das Amtsgericht Landstuhl. Der Betroffene hatte erklärt, er habe sein Smartphone, das mit der Freisprecheinrichtung verbunden war, lediglich von der Frontablage im Auto aufgenommen, um es in die Ladeschale in der Mittelkonsole zu stecken. Er habe es in keiner Weise benutzt. Bei einer solchen Situation sah das Gericht den Tatbestand des Paragrafen 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erfüllt und sprach den Betroffenen frei. Dass doch eine Handynutzung am Steuer vorgelegen habe, konnte nicht nachgewiesen werden.
Urteil vom 6. Februar 2017
Aktenzeichen: 2 OWi 4286 Js 12961/16