Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine unklare und einseitige Indexklausel in einem Gewerbemietvertrag von Anfang an unwirksam sein kann.
Indexklausel im Gewerbemietvertrag: Die Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem Urteil mit sogenannten Indexklauseln in Gewerbemietverträgen beschäftigt. Sind diese unklar oder für den Mieter nachteilig, sind sie unwirksam. Und zwar von Anfang an und nicht erst ab dem Tag des Urteils, so der BGH.
Unwirksame Wertsicherungsklauseln und ihre Folgen
Konkret hatte eine Mieterin gegen einen Gewebemietvertrag mit einer Indexklausel geklagt. Sie war der Meinung, das diese Wertsicherungsklausel unwirksam sei. Das Gericht gab ihr recht: Unter anderem war im Vertrag unklar formuliert, wann sich die Miete erhöhen sollte und der Vertrag sah keine Ermäßigung für die Mieterin vor, nur Erhöhungen (Aktenzeichen XII ZR 51/25).
Das Urteil ermögliche Mietern grundsätzlich, auch vor Jahren gezahlte Erhöhungen zurückzufordern, erläutert Rechtanwalt Axel Salzmann die Bedeutung im Rechtsblog der VerkehrsRundschau. Vorher sollte man sich allerdings an einen Anwalt wenden, der prüfen könne, ob mit der vertraglichen Regelung wirklich ein Verstoß vorliegt und die Klausel unwirksam ist.
Weitere Informationen zum Urteil im Rechtsblog
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