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Transportunternehmerin zu Freiheitstrafe verurteilt

05.08.2021 13:42 Uhr
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Sie hat Stunden falsch abgerechnet und zu wenig Lohn bezahlt – dafür wurde die Geschäftsführerin eines Transportunternehmens aus dem Ostalbkreis jetzt zu einer Bußgeld-Zahlung und einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Ostalb. Weil die 71-jährige Geschäftsführerin eines Transportunternehmens aus dem Ostalbkreis Stundenaufzeichnungen für Mitarbeiter nicht richtig führte und dadurch Sozialversicherungsbeiträge hinterzog sowie den Mindestlohn unterschritt, verurteilte sie das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Unternehmerin muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 5145 Euro bezahlen, wie das Hauptzollamt Ulm informierte.

Zoll-Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Aalen hatten bereits 2018 Ungereimtheiten bei dem Transportunternehmen festgestellt. Die von der Geschäftsführerin dokumentierten Arbeitsstunden stimmten nicht, außerdem wurde für 15 Beschäftigte über mehrere Jahre der Lohn im gesamt fünfstelligen Bereich nicht rechtzeitig ausbezahlt. Darüber hinaus beschäftigte sie einen Fahrer zum Schein selbstständig. Der ermittelte Schaden für die Sozialversicherungen betrug 35.000 Euro.

Das Transportgewerbe steht immer wieder im Fokus von Prüfaktionen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Erst vor wenigen Wochen hatten 55 Beamte des Hauptzollamts Ulm bei vier Schwerpunktprüfungen im Bezirk insgesamt 153 Kurierfahrer kontrolliert und in 21 Fällen Hinweise auf Meldepflichtverstöße, Mindestlohnunterschreitungen und Schwarzarbeit gehabt. (sn)

 

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