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Rechtsblog: Wenn der Kunde nicht zahlt – das Frachtführer-Pfandrecht

10.06.2024 11:10 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Taschenrechner liegt auf ein paar Gelscheinen und Münzen
Das Geld bleibt aus, die Rechnung wird nicht beglichen - was tun? Frachtführer bieten sich über ihr gesetzliches Pfandrecht hier Möglichkeiten
© Foto: Thomas Francois/stock.adobe.com

Was, wenn der Auftraggeber nicht zahlt oder insolvent ist? Frachtführer können sich in so einem Fall über ihr Pfandrecht absichern. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im aktuellen VerkehrsRundschau-Rechtsblog, was dabei zu beachten ist.

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Frachtführer haben laut Paragraf 440 Handelsgesetzbuch (HGB) ein automatisches Pfandrecht kraft Gesetz. Der Gläubiger muss also vorher kein aufwendiges gerichtliches Verfahren durchlaufen, um seine Forderungen beglichen zu bekommen.

Das Pfandrecht hilft somit Frachtführern, sich abzusichern, wenn ein Kunde seine Rechnungen nicht zahlt oder dieser gar insolvent ist. Es ermöglicht den Unternehmen, das Transportgut einzubehalten, bis die Rechnung beglichen ist. Nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist kann der Frachtführer das Gut zudem sonst versteigern.

Aber wann entsteht ein solches Pfandrecht und wie lange bleibt es bestehen? Was für Forderungen lassen sich damit absichern? Welche Vorteile bietet das Pfandrecht im Fall einer Insolvenz des Kunden? Und was gibt es sonst noch zu beachten? Das erläutert Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau. Diesen können Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen.

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