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Rauswurf rechtens: Trotz Abmahnung kein Attest vorgelegt

14.03.2012 16:00 Uhr
Rauswurf rechtens: Trotz Abmahnung kein Attest vorgelegt
Im Arbeitsvertrag des Klägers stand, dass eine Erkrankung schon ab dem ersten Krankheitstag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist
© Foto: Fotolia/Martina Taylor

Ein Mitarbeiter darf fristlos entlassen werden, wenn er nach einer Krankmeldung trotz Abmahnung kein ärztliches Attest vorlegt

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Mainz. Ein Mitarbeiter darf fristlos entlassen werden, wenn er nach einer Krankmeldung trotz Abmahnung kein ärztliches Attest vorlegt. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch verletzt ein Mitarbeiter in diesen Fällen regelmäßig "hartnäckig und uneinsichtig" seine Nachweispflichten. Daher sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar (Aktenzeichen: 10 Sa 593/11).

Das Gericht wies mit seinem Urteil eine Kündigungsschutzklage. Im Arbeitsvertrag des Klägers hieß es, dass eine Erkrankung schon ab dem ersten Krankheitstag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen sei. Der Kläger kam dem nicht nach und reagierte zunächst auch nicht auf eine entsprechende Abmahnung.

Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Richter betonten, die Klausel im Arbeitsvertrag sei gültig, denn ein Arbeitgeber müsse keine drei Tage abwarten, bis er ein ärztliches Attest verlange. Da der Kläger auch auf eine entsprechende Abmahnung nur verspätet reagiert habe, sei das Verhalten ein grober Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten. (dpa)

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KOMMENTARE


BaWü Truck

14.03.2012 - 19:54 Uhr

In vielen Arbeitsverträgen im Transportgewerbe steht Kokolores.Sklaven können nur verkauft werden und nicht entlassen.


spedi 01

15.03.2012 - 11:08 Uhr

guten Tag, zu BaWü truck: was sollen solche Sinnfreien Kommentare? Bin seit 30 Jahren in der Branche, nicht alle Fahrer werden wie Sklaven gehalten. Dieses ewige Gejammere der Fahrer nervt langsam. Niemand wird zu der Fahrertätigkeit gezwungen.Zum Glück sind nicht alle Fahrer so wie BaWü Truck, der permanent motzende und über seine, ach so doofen Disponenten schimpfende Trucker. Wobei BaWü Truck wohl zu dieser Sorte zählt. Ich sage dazu nur: hätteste was vernüftiges gelernt, bräuchtes Du dir das nicht antun. Es gibt viele gute Fahrer mit Geist und Intelligenz, welche nicht jeden Abend in Ihrem fahrerhaus sitzen und Zeitungen mit nackten Mädels schauen, kommentare in Foren etc. kommt aber leider immer von der Trucker Fraktion mit der 40 Tonnen Mützegruss spedi 01


BaWü Truck

16.03.2012 - 19:51 Uhr

Kommentar zu Spedi 01: Wer seit 30 Jahre in dieser Branche arbeitet, muß mit Scheuklappen spazieren laufen , dass er die beschriebenen Missstände, wie Wucherlohn,unsoziale Arbeitszeiten sowie Bezahlung von Überstunden und Zuschläge, im Transportsektor nicht erkannt hat. Der Lohn von heute, wurde schon 1978 bezahlt. Zur Info: Die Fahrer mit Intelligenz, klagen ihre Rechte ein und lassen sich nicht verschaukeln.


BaWü Truck

23.03.2012 - 18:00 Uhr

Nicht der Fahrer , sondern die Transportbranche gehört abgemahnt, die den Fahrern den Tariflohn vorenthält und keine Überstunden bezahlt.Manche Teilnehmer im Forum, können die Wahrheit nicht ertragen.


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