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R+V: Bund und Warenkreditversicherer einigen sich auf Verlängerung des Schutzschirms

04.12.2020 08:48 Uhr
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Warenkreditversicherungen puffern Forderungsausfälle ab - auch in der Corona-Krise
© Foto: studio v-zwoelf/Adobe-Stock

R + V Versicherung wertet die Verlängerung als wichtiges Signal für die Wirtschaft und will das Kreditvolumen in der Corona-Krise nun weiter ausweiten.

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Wiesbaden. Unternehmen können sich in der Pandemie weiter gegen Zahlungsausfälle absichern. Um die Wirtschaft zu stützen, haben sich die Bundesregierung und die Kreditversicherer darauf verständigt, den Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro bis Ende Juni 2021 zu verlängern. Das teilt R+V Versicherung, einer der Akteure, mit. Die Verlängerung des Schutzschirms trete in Kraft, sobald die Europäische Kommission zugestimmt habe

Folgen der Corona-Krise begrenzen

 „Für die Wirtschaft ist dieses Kriseninstrument von enormer Bedeutung. Es hilft, die Lieferketten im Warenverkehr zu sichern und gibt unseren Kunden mehr Planungssicherheit“, betont Alexander Niemeyer, Leiter der Kredit-/Kautions- und Vertrauensschadenversicherung bei der R+V Versicherung. Die Verlängerung des Schutzschirms sei deshalb ein wichtiges Signal an die Wirtschaft – auch weil die Kreditversicherung ein wertvolles Frühwarnsystem für die Lieferanten sei. „Gemeinsam können wir die Folgen der Corona-Krise begrenzen. Weiter durchhalten und weiter zusammenhalten ist das Gebot der Stunde“, unterstreicht Niemeyer. „Der Schutzschirm gibt uns die Möglichkeit, die Zusagen an unsere Kunden aufrechtzuerhalten. Wir können sie in vielen Fällen sogar ausweiten – beispielsweise, wenn sich die Geschäftsmodelle der Kunden geändert haben und weitere Linien benötigt werden.“

Das spiegelt sich in den Zahlen der R+V-Warenkreditversicherung: Sie hat in diesem Jahr ihr Kreditvolumen um etwa 13 Prozent ausgebaut und überschreitet eigenen Angaben zufolge nach einem zweistelligen Beitragswachstum deutlich die Beitragsgrenze von 100 Millionen Euro.

Hintergrund zum Thema Warenkreditversicherung

Hintergrund: Warenkreditversicherungen, auch Kreditversicherung, Kreditausfallversicherung oder Forderungsausfallversicherung genannt, schützen Unternehmen vor dem Ausfall von Forderungen, wenn der Kunde nicht bezahlen kann oder auch will – gegen Zahlung einer bestimmten Prämie, deren Höhe von diversen Faktoren wie etwa Branchenzugehörigkeit und der Kundenbonität abhängt. Aufgrund der Corona-Pandemie hatten sich der Bund und die Warenkreditversicherer im April 2020 auf einen Schutzschirm von 30 Milliarden Euro geeinigt. Dieser sollten ursprünglich zum Jahresende 2020 enden. (eh)

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