-- Anzeige --

Post darf Identverfahren der Konkurrenz verweigern

01.12.2011 16:04 Uhr
Deutsche Post
Die Deutsche Post stellt De-Mail-Konkurrenten das Postident-Verfahren nicht zur Verfügung
© Foto: dapd/Hermann J. Knippertz

Laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf verstößt die Entscheidung des Konzerns, die Technik zur Identifizierung von Nutzern anderen De-Mail-Anbietern vorzuenthalten, nicht gegen das Kartellrecht

-- Anzeige --

Düsseldorf. Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet, sein Postident-Verfahren der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/11). Die Richter überstimmten damit ein Urteil des Landgerichts Köln, das nach einer Klage des Internetanbieters 1&1 im März entschieden hatte, der Konzern müsse seinen Wettbewerbern die Technik für eine gesicherte Identifizierung von Personen anbieten.

Das Postident-Verfahren wird für die sogenannte De-Mail genutzt, ein E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität. Die Deutsche Post steht mit ihrem E-Postbrief im Wettbewerb zu 1&1 und der Deutschen Telekom, die auf das De-Mail-Angebot der Bundesregierung setzen. Der Versand von De-Mails verspricht hohe Gewinne – die Deutsche Post verlangt für jede Übermittlung einer sicheren Mail mit 55 Cent, den gleichen Betrag wie beim Briefporto.

Bundesverband der KEP-Dienste begrüßt Urteil

Nach der Entwicklung der De-Mail-Angebote hatte die Deutsche Post einen Vertrag mit 1&1 zur Nutzung der Post-Ident-Dienste zum Ende des vergangenen Jahres gekündigt. Das Kölner Landgericht hatte entschieden, dies sei kartellrechtswidrig. In der Berufung der Deutschen Post wies das Oberlandesgericht nun die Klage der Postkonkurrenten ab. Die Deutsche Post habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt, hieß es in der Urteilsbegründung. Den Konkurrenten sei es möglich, die Identifizierungsservices anderer Dienstleister zu nutzen.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) bewertet die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Postident-Verfahren der Deutschen Post positiv. „Wettbewerber, egal ob Brief− oder Kurierdienste, haben nun eine Chance, die Marktbeherrschung auch in diesem Bereich zu brechen”, sagte Rudolf Pfeiffer, der Vorsitzende des BdKEP. Die 1&1 Internet AG will nun nach Angaben eines Sprechers die genaue Urteilsbegründung abwarten, um mögliche rechtliche Schritte zu prüfen. Die Kläger können nach Mitteilung des Gerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. (ag/dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Deutsche Post DHL

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.