Am Donnerstag, 11. September, wird der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes“ in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Entwurf sieht Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vor, durch die Änderungen im Unionsrecht vollzogen würden, heißt es in der Vorlage. Konkret ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten unionsrechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs vorgesehen. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr.
Europäische Gemeinschaftslizenz für Transporte
Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten. Zudem soll eine Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen erfolgen. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen.
Bundesregierung spricht von einem Bürokratieabbau
Die Bundesregierung spricht von einer „bürokratieabbauenden Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“, durch die sich zahlreiche redaktionelle Änderungen ergeben würden. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (VUDatDV) sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GükGrKabotageV) entsprechend den Erfordernissen des geänderten Unionsrechts geschaffen werden. Künftig gebe es verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und die Änderungen würden eine Entbürokratisierung darstellen, so die Bundesregierung.