Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beeinflusst die Transport- und Logistikbranche grundlegend. Wer sich jetzt vorbereitet, kann aus der Pflicht einen echten Wettbewerbsvorteil machen.
Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – kurz CSRD – verändert die Spielregeln für die Transport- und Logistikbranche. Was bislang freiwillig war, wird zur Pflicht: Unternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie mit Umwelt, sozialen Themen und Unternehmensführung umgehen. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Speditionen, die sich bislang kaum mit ESG-Reporting beschäftigt haben. Doch wer frühzeitig handelt, kann aus der Pflicht einen strategischen Vorteil machen.
Die CSRD definierte ursprünglich Unternehmensgrößen und dazugehörige Pflichten zur Erstberichterstattung. Inzwischen gibt es allerdings die Omnibus-Veränderungsverordnung, die etlichen betroffenen Unternehmen mehr Zeit verschafft. Mit der Omnibus-Veränderungsverordnung reagiert die EU-Kommission auf die wachsende Komplexität der Nachhaltigkeitsregulierung. Ziel ist es, insbesondere mittelständische Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten.
Kernpunkte der Änderungsverordnung:
Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht für kleinere Unternehmen um zwei Jahre
Einführung der neuen Kategorie Small Midcaps (SMC) für Betriebe mit 250–750 Mitarbeitenden
Vereinfachte Berichtspflichten und Ausnahmen bei Produktregulierungen für SMCs
Entschärfung der EU-Batterieverordnung: Sorgfaltspflichten verschoben, Umsatzgrenze von 150 Mio. € als Schwelle für Pflichten
Die Omnibus-Verordnung ist also kein Rückschritt, sondern als realistischer Taktwechsel für den Mittelstand zu verstehen. Diese Anpassungen zeigen: Die EU bleibt ambitioniert, aber sie hört zu. Für viele Speditionen bedeutet das: mehr Zeit, mehr Klarheit – und die Chance, sich strategisch vorzubereiten statt hektisch zu reagieren.
Rückblick: Von der freiwilligen Praxis zur gesetzlichen Pflicht
Die Wurzeln der Nachhaltigkeitsberichterstattung reichen bis in die 1970er Jahre zurück – als Umweltkrisen und Ressourcenknappheit erstmals das Bewusstsein für ökologische Verantwortung schärften. Seitdem hat sich viel getan: Von freiwilligen Umweltberichten über die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bis hin zur aktuellen CSRD, die seit Dezember 2022 in Kraft ist.
Die CSRD verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zur standardisierten ESG-Berichterstattung. Sie ersetzt die NFRD und bringt neue Anforderungen wie die „doppelte Wesentlichkeit“ und die Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Damit wird Nachhaltigkeit nicht nur zur moralischen, sondern zur rechtlichen und strategischen Pflicht.
Wer ist wann betroffen?
Die Berichtspflicht rollt in drei Wellen auf die Unternehmen zu:
Welle 1: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 Mitarbeitenden – Bericht ab 2025 über das Geschäftsjahr 2024
Welle 2: Große Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und >450 Mio. Euro Umsatz – Bericht ab 2028
Welle 3: Börsennotierte KMU – Bericht ab 2029, optional mit dem vereinfachten VSME-Standard
Für viele mittelgroße Speditionen bedeutet das: Sie rutschen aus der direkten Pflicht heraus – aber nicht aus der Verantwortung. Denn große Verlader verlangen bereits heute ESG-Daten von ihren Dienstleistern, um ihre eigene Lieferkette gesetzeskonform abzubilden.
Was muss berichtet werden?
Ein CSRD-konformer Bericht umfasst:
Doppelte Wesentlichkeit: Wie beeinflusst das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft – und umgekehrt?
Strategie & Ziele: Nachhaltigkeitsziele und deren Integration in die Unternehmensstrategie
Kennzahlen & Datenpunkte: z. B. Scope-1- bis Scope-3-Emissionen, Energieverbrauch, Anteil nachhaltiger Investitionen
Risikomanagement: Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Online-Seminar: EU-Omnibus: Das sind die neuen CSRD-Berichtspflichten
Praxisbeispiel: Wie ein Spediteur seinen Bericht aufsetzt
Stellen wir uns eine europaweit tätige Spedition vor – mit eigenem Fuhrpark, Logistikzentren und Partnern auf der Schiene. Ihr Bericht beginnt mit einer Wesentlichkeitsanalyse: Welche ESG-Themen sind für das Unternehmen und seine Stakeholder relevant?
Im Bereich „Umwelt“ werden CO₂-Emissionen erfasst, Routen optimiert, alternative Antriebe eingesetzt und Standorte energieeffizient gestaltet. Unter „Soziales“ geht es um faire Arbeitsbedingungen, Sicherheit, Weiterbildung und Diversität. Im Bereich „Governance“ stehen Compliance, Lieferkettenverantwortung und die Prüfung des Berichts im Fokus.
""Wer heute sauber berichtet, gewinnt morgen saubere Aufträge""
Mirko Schedlbauer, CEO Shipzero
Antworten auf die wichtigsten Fragen - aus dem Podcast mit Mirko Schedlbauer
Welche Schritte sollte ein Geschäftsführer als Erstes gehen? Eine solide Datenbasis schaffen: ESG-Daten aus Fuhrpark, Lager, Personal und Buchhaltung erfassen und strukturieren
Wie gelingt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse? Durch strategischen Dialog mit Stakeholdern – nicht nur intern, sondern auch entlang der Lieferkette
Wie bereitet man sich auf die Prüfung vor? Mit dokumentierten Prozessen, klaren Verantwortlichkeiten und frühzeitiger Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer
Die CSRD ist mehr als ein regulatorischer Meilenstein – sie ist ein Weckruf für die Branche. Wer früh beginnt, kann Prozesse optimieren, Kunden überzeugen und sich als verantwortungsbewusster Partner positionieren. Die Berichtspflicht kommt – aber ob sie zur Last oder zur Chance wird, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
Das habe ich iHnen bereits am 13. Mai 2025 geschreiben:
Das passt zu Ihrer heutigen Meldung,
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Vergesslicher-Lkw-Fahrer-baut-kuriosen-Unfall-article25742313.html
Doch warum ignorieren Sie das in Ihren Beiträgen, dass es dagegen eine Lösung gibt?
Die Lösung wird in Polen gebaut weil deutsche Unterlasser (nicht Unternehmer) Angst um ihren Umsatz hatten.
Jetzt wird es für diese Schlafmützen ernst, weil die Polen schlauer sind, als deutsche Unterlasser!
Ein anderer befreundeter Erfinder hat ein LKW-System verbessert mit dem fast so viel CO2 einsparen könnte
wie etwa 100 Kohlekraftwerke in Deutschland gleichzeitig ausstoßen.
Er kann verhindern, dass bei Transporten von Leichtgütern etwa 90 % der Luft in dem Transportsystem durch Transportgut ersetzt werden
und dadurch etwa 80% der Fahrten aus diesem Bereich einsparen, ebenso viele derzeit dringend gesuchte LKW-Fahrer einsparen.
Die unnötigen LKW könnten verkauft werden, und direkt als Einnahmen verbucht werden, aber die Fuhrparkunternehmer haben Angst um ihre gut bezahlten unnötigen Lufttransporte auf der Straße. Auch die Verkehrslasten durch verstopfte Straßen wären geringer. Und unsere Behörden wissen nicht, dass man bei Ausschreibungen so was ausbremsen könnte, in dem man derartige Einsparungen honoriert. Wie auch sie lernen kaum was dazu, obwohl im Beamtengesetz die Forderung nach regelmäßiger Fortbildung steht. So werden Unternehmer des Transportwesens zu Unterlassern der CO2-Einsparung.
Die deutsche Automobilindustrie jammert über den Umsatzeinbruch und verschläft gute Chancen, weshalb das System jetzt im Ausland gebaut werden wird.
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Karl-josef Schuhmann