Berlin. Nur jeder zweite Autofahrer kennt seine Rechte, wenn er unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Befragt wurden dafür 1000 Fahrzeuglenker in Deutschland. Demzufolge weiß mehr als jeder zehnte Geschädigte nicht, wer den Schaden bezahlen muss.
Zwar wussten 94 Prozent der Befragten, dass sie ein Recht auf die Übernahme aller Kosten haben, 62 Prozent aber auch, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Ansprüche nicht freiwillig zahlt. Die Hilfe eines Verkehrsanwalts würden laut der Studie dennoch nur 45 Prozent in Anspruch nehmen. „Unsere Studie hat ergeben, dass 56 Prozent der befragten Autofahrer nicht wussten, dass sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt beauftragen dürfen“, sagt Daniela Mielchen, Verkehrsanwältin in der Kanzlei Mielchen & Coll und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.
Von dieser mangelnden Rechtskenntnis profitieren die Versicherungen, so ihre Einschätzung. Sie verdienen demnach mit unberechtigten Kürzungen und unvollständigen Schadenersatzleistungen jährlich dreistellige Millionenbeträge. Zum Beispiel, indem sie den Restwert des Wagens anheben oder die Wertminderung des Fahrzeugs nicht berücksichtigen. „Ohne ausreichende Rechtskenntnisse beziehungsweise ohne die Hilfe von einem Anwalt kürzen Versicherungen berechtigte Ansprüche um durchschnittlich 20 Prozent“, betont Mielchen. (ag)