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Mobilitätspaket: EU-Kommission mahnt Staaten wegen Entsenderichtlinie ab

21.07.2023 13:36 Uhr | Lesezeit: 1 min
Richterhammer liegt auf EU-Flagge
Weil einige Mitgliedstaaten die EU-Entsenderichtlinie nicht oder nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt haben, hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen diese eingeleitet
© Foto: picture alliance / Zoonar | DesignIt

Die EU-Kommission hat zehn Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Entsenderichtlinie für Kraftfahrer korrekt in nationales Recht umzusetzen. Gegen Dänemark und Frankreich hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, bei den anderen läuft dieses schon.

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Mehrere EU-Staaten haben der EU-Kommission noch nicht alle ihre Maßnahmen mitgeteilt, mit der sie die Entsenderichtlinie in nationales Recht umsetzen. Insgesamt hat die EU-Kommission daher Mitte Juli zehn ihrer Mitgliedsstaaten aufgefordert, dies nachzuholen.

Alle Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie (EU) 2020/1057 eigentlich bis zum 2. Februar 2022 in nationales Recht umsetzen. Sie ist Teil des EU-Mobilitätspakets und regelt Vorschriften zur Entsendung von Kraftfahrern.

Weg vor den EuGH droht für acht Staaten als nächster Schritt

Gegen acht Staaten hatte die Kommission schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: Das sind Belgien, Bulgarien, Italien, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und Finnland. Diese haben nun im zweiten Schritt von dem europäischen Organ mit Gründen versehene offizielle Stellungnahmen erhalten.

Die Länder hätten nicht genau angegeben, mit welchen Bestimmungen sie die verschiedenen Verpflichtungen ihrer Ansicht nach in nationales Recht umgesetzt haben, begründet die Kommission ihre Entscheidung. Sollten die acht Länder in den nächsten zwei Monaten keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen kann die Kommission in einem dritten Schritt beschließen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. In letzter Konsequenz könnten den Staaten dann auch Strafzahlungen drohen.

Dänemark und Frankreich: Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Neu eingeleitet hat sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark und Frankreich mit einem sogenannten Aufforderungsschreiben. Wie sie weiter mitteilt, hätten die beiden Länder nicht alle erforderlichen Gesetze oder Verordnungen erlassen, die die Richtlinie vollständig in nationales Recht umsetzt. Außerdem oder zugleich hätten sie diese erlassenen Maßnahmen der Kommission nicht mitgeteilt.

Frankreich und Dänemark haben nun ebenfalls zwei Monate Zeit, entsprechend zu reagieren und der Kommission eine Antwort zu schicken. Reicht diese der Kommission nicht aus, kann sie auch bei diesen beiden Ländern beschließen, im zweiten Schritt mit Gründen versehene offizielle Stellungnahmen zu verschicken.

>>>Mehr Meldungen zum EU-Mobilitätspaket und Entsenderegeln finden Sie bei VerkehrsRundschau hier unter dem #Mobilitätspaket

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