-- Anzeige --

Luftfrachtbrief: Australier monieren neue IATA-Vorgabe

02.04.2008 17:34 Uhr
Luftfracht
Seit Mitte März gelten neue IATA-Vertragsbedingungen für Luftfracht (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Australische Spediteure wünschen neue Formulierung zum Haus-Luftfrachtbrief im IATA-Vertrag

-- Anzeige --

Sydney. Der Australische Verband Internationaler Spediteure (AFIF) hat seiner Unzufriedenheit über die Formulierung der neuen IATA-Vertragsbedingungen nach IATA-Beschluss 600b Ausdruck verliehen. Die AFIF möchte weitere Formulierungen bezüglich des Haus-Luftfrachtbriefes (H-AWB) der Spediteursseite aufgenommen wissen. Seit dem 17. März gelten mit Inkrafttreten der IATA Resolution 600b neue Vertragsbedingungen (AWB-Rückseite), welche die durch das Montrealer Einkommen geschaffene Haftungssituation berücksichtigen. Deshalb müssen seit Mitte März Luftfrachtbriefe mit den neuen Vertragsbedingungen auf der Rückseite benutzt werden. Der australische Verband sagte in einer Stellungsnahme, dass die vorgeschlagene neue Formulierung seitens des AFIF besser die Vertragsbedingungen bezüglich des Transports festschreiben würde. Sie lautet wie folgt: „Die rückseitigen Vertragsbedingungen umfassen die Transportbedingungen. Diese treten nicht nur im Falle des Transports zwischen dem Abflug-Flughafen und dem Bestimmungsflughafen in Kraft, sondern auch bei allen anderen Transport- und sonstigen Dienstleistungen durch den Spediteur, die in den Vertragsbedingungen aufgelistet sind.“ Laut Brian Lovell, Geschäftsführer der AFIF, wurde die neue Formulierung den eigenen Mitgliedern vorgeschlagen, da die neuen IATA-Bedingungen den Begriff „Transport“ zum Schutz der Spediteure nicht genau definieren. Die Vorschriften in den Vertragsbedingungen verweisen auf das Abkommen von Montreal zusätzlich zum Warschauer Abkommen und nennen 250 französische Gold-Francs als Umwandlungsäquivalent zu 17 Sonderziehungsrechten (SDR), einer künstlichen Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Zudem wurde der Haftungsausschluss der Spediteure (Klausel 4) geändert und durch das Limit von 20 US-Dollar (12,66 Euro) pro Kilogramm ersetzt. (rup)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.