Sydney. Der Australische Verband Internationaler Spediteure (AFIF) hat seiner Unzufriedenheit über die Formulierung der neuen IATA-Vertragsbedingungen nach IATA-Beschluss 600b Ausdruck verliehen. Die AFIF möchte weitere Formulierungen bezüglich des Haus-Luftfrachtbriefes (H-AWB) der Spediteursseite aufgenommen wissen. Seit dem 17. März gelten mit Inkrafttreten der IATA Resolution 600b neue Vertragsbedingungen (AWB-Rückseite), welche die durch das Montrealer Einkommen geschaffene Haftungssituation berücksichtigen. Deshalb müssen seit Mitte März Luftfrachtbriefe mit den neuen Vertragsbedingungen auf der Rückseite benutzt werden. Der australische Verband sagte in einer Stellungsnahme, dass die vorgeschlagene neue Formulierung seitens des AFIF besser die Vertragsbedingungen bezüglich des Transports festschreiben würde. Sie lautet wie folgt: „Die rückseitigen Vertragsbedingungen umfassen die Transportbedingungen. Diese treten nicht nur im Falle des Transports zwischen dem Abflug-Flughafen und dem Bestimmungsflughafen in Kraft, sondern auch bei allen anderen Transport- und sonstigen Dienstleistungen durch den Spediteur, die in den Vertragsbedingungen aufgelistet sind.“ Laut Brian Lovell, Geschäftsführer der AFIF, wurde die neue Formulierung den eigenen Mitgliedern vorgeschlagen, da die neuen IATA-Bedingungen den Begriff „Transport“ zum Schutz der Spediteure nicht genau definieren. Die Vorschriften in den Vertragsbedingungen verweisen auf das Abkommen von Montreal zusätzlich zum Warschauer Abkommen und nennen 250 französische Gold-Francs als Umwandlungsäquivalent zu 17 Sonderziehungsrechten (SDR), einer künstlichen Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Zudem wurde der Haftungsausschluss der Spediteure (Klausel 4) geändert und durch das Limit von 20 US-Dollar (12,66 Euro) pro Kilogramm ersetzt. (rup)
Luftfrachtbrief: Australier monieren neue IATA-Vorgabe

Australische Spediteure wünschen neue Formulierung zum Haus-Luftfrachtbrief im IATA-Vertrag