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Lkw-Mauterhöhung: Was tun, wenn der Kunde nicht übernehmen will?

01.12.2023 08:16 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Maut-Reform 3er-Schild
Ab dem 1. Dezember steigt die Lkw-Maut in Deutschland - das hat Folgen für Unternehmer und Endverbraucher
© Foto: bluedesign/AdobeStock

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden darauf angewiesen sein, dass der Verlader oder Endkunde die Lkw-Mautkosten übernimmt. Welche rechtlichen Schlupflöcher sollten Frachtführer kennen, wenn keine automatische Preisanpassung vertraglich vereinbart wurde? Und was, wenn der Kunde sich nicht an eine entsprechende Klausel halten will?

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Ab 1. Dezember 2023 gilt das neue Lkw-Mautgesetz. Ab diesem Zeitpunkt werden vor allem mittelständische Betriebe der Logistik auf die Übernahme der Mautkosten durch den Verlader oder Endkunden angewiesen sein, um die erhöhten Transportkosten von circa 12 bis 15 Prozent stemmen zu können und weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wie jedoch das Beispiel des Autoherstellers Mercedes Benz zeigt, ist nicht jeder Kunde sogleich bereit, diese Sondersteuer zu übernehmen. Logistiker sollten deshalb ihre Verträge auf eine Preisanpassungsklausel prüfen. Doch was regelt eine solche Klausel überhaupt? Wie ist zu verfahren, wenn sich der Kunde nicht an diese halten will? Und welche rechtlichen Schlupflöcher sollten Frachtführer kennen, soweit eine automatische Preisanpassung nicht vertraglich vereinbart ist?

Diese Fragen und mehr werden im Rechts-Blog der VerkehrsRundschau geklärt, der auf dem Profiportal VerkehrsRundschau Plus zu finden ist.

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