Lkw-Kartell: BGH verschiebt Urteil auf Mai 2026

02.03.2026 13:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lexikoneintrag zum Wort Kartell
Das Revisionsurteil zum Lkw-Kartell verzögert sich (Symbolbild)
© Foto: Zerbor/ AdobeStock

Der BGH vertagt das Urteil zum Sammelklagen-Inkasso im Lkw-Kartell auf Mai 2026. Rund 70.000 Schadensersatzansprüche bleiben weiter offen.

Im Revisionsverfahren zum sogenannten Sammelklagen-Inkasso im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Verkündungstermin verlegt. Statt wie ursprünglich geplant am 24. Februar 2026 soll die Entscheidung nun am 12. Mai 2026 fallen.

Damit verzögert sich die gerichtliche Klärung von rund 70.000 geltend gemachten Schadensersatzansprüchen erneut. Diese wurden vom Rechtsdienstleister Financialright Claims im Wege einer gebündelten Klage eingefordert.


Hintergrund: Streit um Sammelklagen-Inkasso

Im bislang größten Schadensersatzverfahren gegen Beteiligte des Lkw-Kartells hatte das Landgericht München I (LG München I) im Jahr 2020 die Klage abgewiesen. Financialright hatte zahlreiche an das Unternehmen abgetretene Forderungen im eigenen Namen als Sammelklage gebündelt geltend gemacht.

Das Gericht wertete dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und sah die gesetzlichen Grenzen der Inkassodienstleistung überschritten.

Auf die Berufung hin hob das Oberlandesgericht München (OLG München) das klageabweisende Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das LG München zurück. Gegen dieses Berufungsurteil richtet sich das derzeit beim BGH anhängige Revisionsverfahren.



Zentrale Rechtsfragen erörtert

In der mündlichen Verhandlung am 16. Dezember 2025 setzte sich der BGH ausführlich mit rechtlichen Kernfragen auseinander. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Zulässigkeit des Sammelklagen-Inkassos sowie die Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

Beobachter des Verfahrens halten den Ausgang derzeit für offen.

Mehrere Szenarien denkbar

Nach Einschätzung von Verfahrensbeobachtern kommen unterschiedliche Entscheidungsvarianten in Betracht. Möglich wäre etwa eine Vorlage an den Europäischer Gerichtshof (EuGH). Ebenso denkbar ist eine Aufspaltung der gebündelten Forderungen in zahlreiche Einzelverfahren.

Alternativ könnte der BGH das Urteil des OLG München bestätigen, was eine erneute Verhandlung vor dem LG München zur Folge hätte.

In allen Szenarien ist damit zu rechnen, dass eine rechtskräftige Entscheidung erst in einigen Jahren vorliegt.


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