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Lkw-Kartell: Anmeldefrist für eine neue Sammelklage bis August verlängert

23.04.2024 13:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw fährt auf Autobahn
Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sog. Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania hat sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte (Symbolbild)
© Foto: Yuri Bizgaimer/ AdobeStock

Angemeldet werden können im Zeitraum von 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw (Kauf, Mietkauf und Leasing).

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Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31. August 2024 auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Prozesskostenrisiko geltend machen. Für die neue Klage sind bereits mehr als 15.000 vom Kartell betroffene Lkw gemeldet.

Hintergrundinformationen zum Lkw-Kartell

Das Landgericht München muss den größten Schadenersatzprozess gegen das Lkw-Kartell noch einmal aufrollen. Das Oberlandesgericht München hob dessen vor drei Jahren gefälltes Urteil am Donnerstag, 28. März, auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht. "Der Rechtsstreit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht insgesamt entscheidungsreif", erklärte das Oberlandesgericht. Die Käufer von 70.000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault mehr als eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. In erster Instanz waren sie gescheitert: Das Landgericht hatte die Sammelklage als teils unzulässig, teils unbegründet abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) kam im Berufungsverfahren nun zu einer anderen Bewertung.

    Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, Iveco, MAN, Volvo/Renault und Scania zwischen 1997 und 2011 illegale Kartellabsprachen getroffen haben. Bei den Absprachen handelte es sich insbesondere um den Austausch über Bruttopreislisten sowie Verzögerungen und Kostenweitergabe bei der Einführung von emissionssenkenden Technologien.

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