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Lkw-Kartell: Betroffene können in dem Land ihres Firmensitzes klagen

20.07.2021 09:00 Uhr
Europäischer Gerichtshof, EuGH
Der EuGH hat entschieden: Vom Lkw-Kartell betroffene Unternehmen können in dem Land klagen, in dem sie ihren Firmensitz haben
© Foto: Alexandre Marchi/MAXPPP/dpa/picture-alliance

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen, die von den Preisabsprachen des Lkw-Kartells betroffen sind, in dem Land klagen können, wo sie auch ihren Firmensitz haben.

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Luxemburg. Unternehmen, die vom europäischen Lkw-Kartell betroffen sind und auf Schadenersatz klagen wollen, können dies in dem Land tun, in dem sie ihren Firmensitz haben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

In dem Fall hat ein spanisches Unternehmen zwischen 2004 und 2009 bei einem Volvo-Händler in Madrid fünf Lkw erworben. Nachdem das Lkw-Kartell aufgedeckt wurde, klagte das Unternehmen vor einem Gericht in Madrid gegen Volvo auf Zahlung von Schadenersatz.

Volvo bestreitet Zuständigkeit des spanischen Gerichts

Die beklagten Gesellschaften des Volvokonzerns bestritten die internationale Zuständigkeit des spanischen Gerichts. Nach ihrer Auffassung ist das schädigende Ereignis an dem Ort eingetroffen, an dem die Lkw-Kartellabsprache getroffen wurde, also in anderen EU-Mitgliedstaaten. Das spanische Gericht legte daraufhin die Frage dem EuGH vor.

EuGH: Ort des Kaufs oder Ort des Firmensitzes ist entscheidend

Nach dessen Auffassung ist für Klagen gegen das Lkw-Kartell entweder das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das geschädigte Unternehmen die betreffenden Fahrzeuge gekauft hat, oder – wenn das Unternehmen die Fahrzeuge an mehreren Orten gekauft hat – das Gericht, in dessen Bezirk sich der Sitz des geschädigten Unternehmens befindet.

Jedoch wies der EuGH auch darauf hin, dass jeder EU-Mitgliedstaat auch ein Gericht innerhalb des Landes bestimmen kann, vor dem dann Klagen gegen das Lkw-Kartell gebündelt werden.  

Mehr Informationen zu den Prozessen gegen das Lkw-Kartell finden Sie in diesem Artikel: Lkw-Kartell-Prozess: Niederländisches Gericht entscheidet für Kläger. (ir)

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