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Kündigung wegen "höllischen" Romans

15.07.2011 13:57 Uhr
Kündigung wegen "höllischen" Romans
Den Applaus des Arbeitgebers fand die Darstellung der Mitarbeiter nicht
© Foto: Cultura/Image Source

Das Landesarbeitsgericht Hamm entscheidet, ob ein Roman über die Kollegen unter künstlerische Freiheit oder Störung des Betriebsfriedens fällt

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Hamm. Vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm hat am Freitag ein Prozess um die schriftstellerische Tätigkeit eines Angestellten begonnen. Der Mann hat einen Roman über den Büroalltag geschrieben mit dem Titel: "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht." Weil einige, negativ beschriebene Personen aus dem Buch mit seinen echten Kollegen zu identifizieren seien, wurde ihm wegen Störung des Betriebsfriedens gekündigt.

In erster Instanz wehrte der Angestellte sich erfolgreich dagegen. Das Arbeitsgericht bekräftigte seine künstlerische Freiheit. In zweiter Instanz wird nun das Landesarbeitsgericht über die vom Arbeitgeber eingelegte Berufung entscheiden. (dpa)

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