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Kritik an Werkverträgen und Leiharbeit wegen Tausender Verstöße

02.10.2020 10:37 Uhr
Lkw-Fahrer, Kontrolle, Zoll
Bei Lkw-Fahrern kontrolliert der Zoll unter anderem, ob deren Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen
© Foto: Andreas Arnold/dpa/picture-alliance

Vergangenes Jahr hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe insgesamt 3827 Strafverfahren und 1984 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Linke fordert eine bessere Regulierung.

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Berlin. Im Jahr 2019 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe insgesamt 6135 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt sowie 3827 Strafverfahren und 1984 Bußgeldverfahren bei Verstößen zum Beispiel wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Diese beobachtet zunehmend prekäre Beschäftigungsverhältnisse in verschiedenen Branchen und dringt deshalb auf eine bessere Regulierung.

Tendenziell nehmen die Verstöße der Arbeitgeber im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe dem Schreiben zufolge ab. Wobei darin die Statistiken lediglich in Fünf-Jahres-Schritten verglichen worden sind. Allein im Jahr 2015 waren in diesem Wirtschaftszweig demzufolge noch 3400 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt sowie 3294 Strafverfahren und 949 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Quote der Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, war damals also wesentlich höher.

Bundesregierung will Werkverträge und Leiharbeit nicht verbieten

Die Fragesteller sehen vor allem Leiharbeit und Werkverträge kritisch. „Nicht zuletzt stellt sich auch die grundsätzliche Frage, ob die Einhaltung von Mindestlöhnen und weiteren Arbeitnehmerrechten in bestimmten besonders prekären Beschäftigungsformen wie Entsendungen, Werkvertragskonstellationen oder Minijobs überhaupt wirksam durchgesetzt werden kann“, heißt es in der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass sie nicht plane, branchenübergreifend Werkverträge oder Leiharbeit ähnlich wie in den Fleischbetrieben zu verbieten. Die Erkenntnisse aus diesen Betrieben seien branchenspezifisch und könnten nicht pauschal auf andere Branchen übertragen werden, heißt es in der Antwort weiter. (ag)

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