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Klagen gegen Hinterlandanbindung für Fehmarnbeltquerung

10.02.2020 15:45 Uhr
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
Am 27. Februar 2020 wird die Klage einer Hofeigentümerin auf Fehmarn verhandelt werden
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden gibt es heftigen Widerstand.

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Schleswig. Am Oberverwaltungsgericht werden am Donnerstag und Freitag die ersten beiden von insgesamt sieben Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden verhandelt. Dies teilte das Oberverwaltungsgericht am Montag in Schleswig mit. Die Straße soll später als Straßenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung dienen.

Klägerin in dem am Donnerstag verhandelten Verfahren ist die Gemeinde Großenbrode (Kreis Ostholstein). In dem für Freitag anberaumten Termin klagt die Stadt Fehmarn. Die Klagen richten sich gegen das Amt für Planfeststellung/Verkehr. Beide Kommunen rügen nach Angaben des Gerichts unter anderem eine Verletzung des ihnen zustehenden kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Außerdem halten sie die Verkehrsführung während der Bauzeit für rechtswidrig.

Am 27. Februar 2020 wird die Klage einer Hofeigentümerin auf Fehmarn verhandelt werden. Im Laufe des Frühjahrs/Sommers 2020 sind den Angaben zufolge weitere Termine für die Klagen zweier Umweltverbände, der Scandlines Deutschland GmbH und des Wasser- und Bodenverbandes Großenbrode geplant. (dpa/ja)

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