Iran-Krieg: Was gilt bei Versicherungen der Transport- und Logistikbranche?

06.03.2026 13:47 Uhr | Lesezeit: 3 min
Maersk Container Rotes Meer
Viele Reedereien fahren die Ausweichroute über das Kap der Guten Hoffnung und meiden Suezkanal und Rotes Meer. Wie reagieren Warentransport- und Verkehrshaftungsversicherer auf die Lage im Iran und im nahen Osten?
© Foto: Mariusz/AdobeStock

Wer haftet im Kriegsfall für Verspätungen und Schäden, wie reagieren Warentransportversicherer, was gilt bei Verkehrshaftungsversicherungen? Speditionen und Logistiker sollten ihre Verträge und Versicherungen im Blick haben.

Sperrung des Luftraums, Blockade der Straße von Hormus und die weiterhin bestehenden Gefahren im Roten Meer und dem Suezkanal. Viele Reeder weichen nun über das Kap der Guten Hoffnung aus und haben dies auch vorher schon getan. Das kann die Transportdauer zwischen Asien und Europa oft um 15 bis 20 Tage verlängern. Logistik- und Transportunternehmen müssen für ihre Aufträge somit höhere Kosten und eine längere Transportdauer mit einrechnen. Aber sie sollten auch ihre Versicherungen im Blick haben, insbesondere Warentransportversicherungen und Verkehrshaftungsversicherungen.

  • Wer haftet im Kriegsfall?
  • Ist in den Verträgen eine Kriegsausschlussklausel enthalten? 
  • Was gilt bezüglich Kriegsklauseln, Aufruhrklauseln und Sonderkündigungsrechten?

Zu diesen und weiteren Fragen gibt folgender Beitrag einen Überblick.

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