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Härtefall-Hilfen bei Öl und Pellets jetzt auch für Unternehmen

24.05.2023 14:30 Uhr | Lesezeit: 1 min
Symbolbild Energiepreise Gas Tanken Strom
Ab sofort können leine und mittlere Unternehmen in NRW Härtefall-Hilfen für das Heizen mit Öl, Pellets oder Flüssiggas beantragen
© Foto: iStock/gopixa

Bereits seit März können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen.

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Auch kleine und mittlere Unternehmen können in Nordrhein-Westfalen jetzt Härtefall-Hilfen für das Heizen mit Öl, Pellets oder Flüssiggas beantragen. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für die Beschaffung im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch, 24. Mai, mitteilte. Anträge können auch Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe stellen. Die Zuschüsse gelten auch für das Heizen mit Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

Die Härtefall-Hilfen können online beantragt werden. In den vergangenen Monaten seien die Energiepreise zwar spürbar gesunken, erklärte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Die kräftigen Preissteigerungen im Jahr 2022 hätten aber viele Betriebe massiv belastet. Dort setze das aktuelle Hilfsprogramm nun an.

Bereits seit März können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet.

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