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Gericht: Verbot der Asbesttransporte ist rechtens

26.04.2012 07:38 Uhr
Anwohner, Deponie Ihlenberg, Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, Demo, Asbest, Transporte
Anwohner der Deponie Ihlenberg demonstrieren Anfang März gegen die mögliche Anlieferung von rund 145.000 Tonnen Asbestzementschlamm aus Niedersachsen 
© Foto: dapd/Frank Hormann

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat den Eilantrag einer niedersächsischen Transportfirma gegen ein Verbot von Asbesttransporten zurückgewiesen

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Schleswig/Hannover. Die Asbesttransporte aus der Region Hannover nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bleiben weiterhin verboten. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch einen Eilantrag der niedersächsischen Transportfirma zurückgewiesen. Das Verbot der Transporte über schleswig-holsteinische Straßen durch das Verkehrsministerium des Landes sei rechtmäßig, entschieden die Verwaltungsrichter nach Angaben des Gerichts. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sei es nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen, dass beim Transport gesundheitsschädliche Asbestfasern freigesetzt würden, sagte ein Gerichtssprecher.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Wie ein Sprecher der Region Hannover nach dem Gerichtsentscheid sagte, muss das Transportunternehmen nun entscheiden, ob es Beschwerde einreicht. Bis dies geklärt und über eine mögliche Berufung entschieden ist, wird mit einer erneuten Grundsatzdiskussion zum Umgang mit dem Müll in Hannover nicht gerechnet. Bis der Streit vor den Gerichten ausgefochten ist, wird auch keine Intervention des Umweltministerium in Niedersachsen erwartet. Am Ende wird die Region über Alternativen wie eine dauerhafte Lagerung der Abfälle vor Ort nachdenken müssen.

Die Firma wollte insgesamt 170.000 Tonnen Asbestmüll aus Wunstorf bei Hannover auf Sondermülldeponien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bringen. Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte das verboten, weil die geplante Art der Beförderung – lose auf Lastwagen und nur mit Planen abgedeckt statt etwa in Containern – gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz verstoßt. Dagegen hat das Unternehmen geklagt und zugleich einen Antrag gestellt, mit dem die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt werden sollte. (dpa) 

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