Lüneburg/Egestorf. Die Planungen und ersten Bauarbeiten für einen umstrittenen zehn Hektar großen Autohof an der Autobahn A 7 bei Egestorf können weitergehen. Einen Antrag des Vereins Naturfreunde Niedersachsen auf einen Planungsstopp wies das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 B 36/08) zurück. Die Auffassung der Naturschützer, dass das Projekt wegen erheblicher Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft und Natur ein Raumordnungsverfahren erfordert, teilten die Richter nicht. Im Rahmen eines solchen Verfahrens hätte der Verein angehört werden müssen. Das Verwaltungsgericht misst dem Projekt des US-Öl-, und Raststättenkonzerns Flying J, das 300 Lastwagen-Stellplätze, eine Großtankstelle, ein Hotel und ein Kasino vorsieht, keine „überörtliche Bedeutung“ zu. Außerdem bestehe auf die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens kein Rechtsanspruch, argumentierten die Richter. Die Einleitung eines solchen Verfahrens liege im Ermessen der Planungsbehörde. An der Seite der Naturschützer kämpft auch die Bürgerinitiative (BI) Lebenswertes Döhle-Evendorf gegen die Autohof-Pläne. Sie fürchtet unter anderem Lärm und versiegelte Flächen in der Nordheide. Aus ähnlichen Gründen wehren sich die BI Thieshope gegen ein Logistikzentrum auf 45 Hektar Fläche am Maschener Kreuz an der A 7 sowie die BI Rade-Mienenbüttel gegen den 80 Hektar großen sogenannten LogPark Hamburg an der A 1. Die Bürgerinitiativen im Kreis Harburg haben sich zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen. (dpa)
Gericht: Flying J darf weiter bauen
Kein Planungsstopp für Autohof an der A 7: Verwaltungsgericht Lüneburg weist Antrag der Naturfreunde Niedersachsen zurück