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Förderung energiemindernder Komponenten für drei Tage geöffnet

31.07.2023 12:05 Uhr | Lesezeit: 5 min
Eine Frauenhand präsentiert ein Sparschwein, im Hintergrund scheint die Sonne durch grüne Blätter
Nachdem das Flottenerneuerungsprogramm beendet ist, hat das Bundesverkehrsministerium eine neue Förderrichtlinie gestartet, mit der sich Zuschüsse für energiemindernde Komponenten bei Neufahrzeugen beantragen lassen (Symbolbild mit Fotomodell)
© Foto: Maxxa_Satori/iStock/Getty Images Plus

Als Nachfolger des Flottenerneuerungsprogramms ENF, kündigte das Bundesamt für Logistik und Mobilität ein neues Förderprogramm EMK für Trailer und Lkw an. Jetzt kommt jedoch Kritik auf, denn: Der Etat des Projektes war bereits nach drei Tagen erschöpft.

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat Informationen zum neuen Förderprogramm Energiemindernde Komponenten (EMK) für Trailer und Lkw veröffentlicht. Das EMK sei der Nachfolger des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF), wie der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitteilt. Das EMK ist vom Bundesverkehrsministerium aufgelegt worden.

Was wird gefördert?

Unternehmen, die die Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke nutzen, können Förderanträge für die Anschaffung von Komponenten stellen, die zu einer CO2-Minderung bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeuge und Trailer) führen. Als Neufahrzeug versteht die Richtlinie Lkw oder Trailer, die das Produktionsjahr 2023 oder jünger aufweisen.

Welche Komponenten zählen dazu?

Eine erste Liste der förderfähigen Maßnahmen des EMK-Programms stellt das BALM auf seiner Webseite bereit. Es weist darauf hin, dass diese nicht abschließend ist. Sollten die Behörde im Laufe der Förderperiode weitere Maßnahmen als förderfähig einstufen, will es diese in der Liste auf seiner Homepage aktualisieren.

Förderfähige Komponenten können unter anderem solche sein, die die Aerodynamik des Neufahrzeugs gegenüber dem Serienzustand verbessern. Auch automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung, Luftkompressionsautomatiken zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, und automatische Getriebe-Leerlaufschaltung bei Gefälle können zu den Komponenten zählen.

Des weiteren lassen sich Liftachsen, Start-Stopp-Systeme und vollautomatische Getriebe/Schaltsysteme fördern. Weitere Punkte auf der Liste des BALM sind Komponenten zur vorausschauenden Geschwindigkeitsregelung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger sowie aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger.

Komponenten für die Fahrzeuge der Kategorien N2, N3, O3 und O4 sind förderfähig, wie der DSLV ausführt. Ebenso könnten erstmals Trailer mit integriertem batterieelektrischem Antrieb (sogenannte E-Trailer) gefördert werden. Außerdem sind kranbare Auflieger und Anhänger förderfähig. Dagegen entfalle die Förderung für Auflieger des Lang-Lkw Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger).

Wann beginnt und endet die Antragsfrist?

Anträge können Unternehmen ab dem 24. Juli 2023 um 9 Uhr bei der Behörde online auf deren Antragsportal stellen. Die Förderperiode endet am 31. März 2024. Es gilt das Windhundprinzip. Ein Anspruch auf den Erhalt des Zuschusses besteht nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Zuschuss kann das Unternehmen zwischen 15 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten der jeweiligen Komponente erstattet bekommen. Bis zu 25 Prozent Förderung ist bei kleinen Unternehmen möglich, mittlere Unternehmen können bis zu 20 Prozent erhalten. Bis zu 15 Prozent Förderung gelten für alle anderen Unternehmen.

Dabei ist die Förderung aber gedeckelt: Die Höchstgrenze je Komponente liegt bei 5.000 Euro. Bei der Anschaffung von sogenannten E-Trailern ist eine Förderung von bis zu 10.000 Euro möglich, so der DSLV.

Was ist sonst noch zu beachten?

Wichtig ist, dass nur Maßnahmen förderfähig sind, die noch nicht begonnen worden sind, erklärt der Verband. Als Vorhabenbeginn sehe die Förderrichtlinie den Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages vor. Verbindlich bestellen dürfe das Unternehmen erst, nachdem die Bewilligung durch die Behörde vorliegt.

In Einzelfällen lässt sich die Beihilfe des EMK-Programms mit anderen staatlichen Beihilfen kumulieren, allerdings nicht mit dem De-minimis Programm. Hierzu empfiehlt der Verband, vorab das BALM zu kontaktieren.

BGL kritisiert Antragszeitraum

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung kritisiert allerdings das Vorgehen beim neuen Förderprogramm. In einer öffentlichen Stellungnahme heißt es: "Nur ganze drei Tage war das Förderprogramm EMK geöffnet. Dann waren die bereitgestellten Haushaltsmittel erschöpft und das Programm musste wieder geschlossen werden. Viele Transportunternehmen, die gerne in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen investiert hätten, gehen jetzt leer aus. Dabei hatten sie fast zwei Jahre darauf gewartet, dass das Programm neu gestartet wurde. Denn der Bund hatte angekündigt, die Förderung, die Ende 2021 ausgelaufen war, im Jahr 2023 wieder fortzusetzen, um die Klimaziele im Nutzfahrzeugsektor erreichen zu können."

Damit jetzt nicht wieder eine lange zeitliche Lücke in der Förderkulisse entstehe, bitte der BGL um schnelle Abhilfe und Aufstockung des EMK-Programms. Dies könnte durch Umschichtung der vom Bund bereitgestellten, aber nicht mehr oder nur schwer abrufbaren Mittel aus dem 1. Förderaufruf des Programms Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI) geschehen. Darüber hinaus belege die Mittelknappheit des Programms, wie wichtig der Erhalt des geschlossenen Finanzierungskreislaufes Straße für die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs ist.

Wo gibt es mehr dazu?

Mehr Informationen zum Verfahren und Dokumente zum Download finden Unternehmen hier auf der Seite des BALM.

Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt wird in diesem Falle mit einem Vorlauf gesondert informieren, wie es auf seiner Webseite ankündigt.

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