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Das ändert sich 2013 - Teil 2

18.12.2012 10:22 Uhr
Das ändert sich 2013 - Teil 2
Die Bundesregierung will weitere Steueranreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen schaffen.
© Foto: Renault

Wir informieren diese Woche über die wichtigsten rechtlichen Neuerungen. Heute: Elektroautos, Lohnsteuer-Nachschau und Aufbewahrungsfristen von Steuerbelegen.

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München. Noch ungewiss ist derzeit das Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2013. Der Bundesrat hatte dazu im November seine Zustimmung verweigert und die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen, um einen Kompromiss herbeizuführen. Dieser machte vergangene Woche einen umfangreichen Einigungsvorschlag. Allerdings beruht dieser nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat.

Über die meisten Änderungen gab es Einvernehmen. So verständigte man sich unter anderem auf die Einführung der sogenannten Lohnsteuer-Nachschau und weitere Steueranreize für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen. Die Lohnsteuer-Nachschau soll helfen, Schwarzarbeit zu bekämpfen und Scheinarbeitsverhältnisse aufzudecken. Geplant ist, dass sich der Amtsträger der Finanzbehörde in Zukunft ohne vorherige Ankündigung einen Eindruck über die räumlichen Verhältnisse, das tatsächlich eingesetzte Personal und den üblichen Geschäftsbetrieb verschaffen darf.

Als Unternehmer muss man in solchen Fällen Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden offenlegen. Die neue Vorschrift soll sicherstellen, dass sie die Lohnsteuer ordnungsgemäß einbehalten und abführen. Die Nachschau wird die steuerliche Außenprüfung, die angemeldet werden muss, nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Besteuerung von Elektrodienstwagen
Bei der Dienstwagenbesteuerung will die Bundesregierung mithilfe des Jahressteuergesetzes außerdem den Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ausgleichen. Aktuell muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Diese Ein-Prozent-Regelung bleibt 2013 nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes bestehen, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Dadurch kann man künftig bis zu 10.000 Euro sparen. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge reduziert sich dieser Höchstbetrag laut Gesetzentwurf um jährlich 500 Euro. Diese Regelung ist zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Stromer beschränkt.

Ein wichtiger Abschnitt des Gesetzespakets dreht sich um weitere Steueranreize für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen: So sollen LKW, Nutzfahrzeuge und Krafträder mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 künftig für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Dasselbe soll für Brennstoffzellenfahrzeuge gelten. Entsprechende Erstzulassungen vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 werden demnach für fünf Jahre lang steuerbefreit. Bisher fahren nur Elektro-und Brennstoffzellen-PKW für fünf Jahre steuerfrei.

Aufbewahrungsfristen vom Tisch
Eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen wurde hingegen abgelehnt. Diese war Teil des Jahressteuergesetzes und wurde nach einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses gestrichen, weil die von SPD und Grünen geführten Bundesländer dadurch erhebliche Steuerausfälle befürchten. Ursprünglich sollte die zehnjährige Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Geschäftspapiere wie Jahresabschlüsse oder Buchungsbelege ab 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre sinken.

Der unechte Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt. Dieser muss entscheiden, ob er die Änderungen insgesamt beschließt oder das Jahressteuergesetz 2013 unverändert lässt. Danach geht das Gesetz in den Bundesrat, der erst wieder im kommenden Februar tagt. Angesichts der Verspätung sollen die rechtlichen Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. (ag)

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