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Corona-Arbeitschutzverordnung soll Anfang Februar fallen

19.01.2023 13:17 Uhr | Lesezeit: 2 min
Nahaufnahme des Absatzzeichens auf Holzblock auf Computertastatur
Die Corona-Arbeitschutzverordnung soll bereits im Februar außer Kraft gesetzt werden - nicht, wie geplant, im April
© Foto: iStock/ deepblue4you

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde.

Begründet wird der Schritt "mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus" und den "allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens". Daher seien aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werde aufgehoben.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.

Zur Aufhebung der Corona-Arbeitschutzverordnung heißt es, "an die Stelle verbindlicher Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz werden unverbindliche Empfehlungen treten, die Betriebe und Verwaltungen im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche in die Lage versetzen, praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umsetzen zu können".

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