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Bund will Kleinstunternehmen die Rechnungslegung erleichtern

12.09.2012 09:13 Uhr
Die Bundesregierung will Kleinstunternehmen von bestimmten Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten befreien.
© Foto: Fotolia/Gina Sanders

Ein neues Gesetz soll Unternehmen mit geringem Umsatz und nur wenigen Mitarbeitern von bestimmten Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten befreien.

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Berlin. Die Bundesregierung will Kleinstunternehmen künftig bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse entlasten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte dafür nun einen Referentenentwurf zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vor. Er soll die Ende März vom EU-Parlament beschlossene Micro-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Laut dem Gesetzentwurf dürfen Unternehmen mit maximal 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz oder zehn Mitarbeitern nur noch rechtzeitig beim Bundesanzeiger eine stark vereinfachte Bilanz ohne Anhang einreichen. Die Zahlen werden danach nicht mehr elektronisch veröffentlicht, sondern an das Unternehmensregister weitergeleitet. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist damit also nicht mehr zwingend erforderlich. Dritte erhalten nur noch auf Antrag eine Kopie.

Gesetz soll Bürokratie abbauen

Die neuen Vorschriften könnten bereits 2013 in Kraft treten. Davon profitieren sollen sind 500.000 Kleinstkapitalgesellschaften – rund die Hälfte aller offenlegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland. Gerade für als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte mit geringem Umsatz und nur wenigen Mitarbeitern stellen die Bilanzregelungen laut Leutheusser-Schnarrenberger eine große Belastung dar. Ihr Ministerium schätzt das Einsparpotential für die Wirtschaft auf insgesamt 35 Millionen Euro im Jahr. (ag)

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