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Betriebsratswahl bei Lieferdienst Gorillas kann weitergehen

23.11.2021 15:51 Uhr
Lieferdienst_Gorillas_Radfahrer
Dem Lieferservice Gorillas bleibt die Möglichkeit eines Wahlanfechtungsverfahrens (Symbolbild)
© Foto: Gorillas Operations Germany GmbH & Co KG

Im Konflikt um die Durchführung einer Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas hat das Berliner Landesarbeitsgericht gegen das Unternehmen entschieden.

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Berlin. Die in dieser Woche angelaufene Betriebsratswahl beim Essenslieferdienst Gorillas kann weitergehen. Das Unternehmen scheiterte am Dienstag, 23. November, auch vor dem Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) mit seiner Klage gegen die Wahl. Es lägen keine Voraussetzungen für einen Abbruch vor, teilte das Gericht mit. Gorillas hatte bereits in der vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht versucht, die Betriebsratswahl zu stoppen und formale Mängel bei der Vorbereitung angeführt. So sei der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß gebildet worden.

Das Arbeitsgericht sah das anders, und auch die nächsthöhere Instanz wies nun die Beschwerde zurück. Dem Arbeitgeber bleibt laut LAG indes die Möglichkeit eines Wahlanfechtungsverfahrens. Dafür bleibe der gewählte Betriebsrat aber zunächst im Amt.

Noch bis einschließlich Samstag sind die Beschäftigten beim Lieferdienst zur Abstimmung über das Gremium aufgerufen. Seit Monaten gibt im Unternehmen einen Konflikt zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Geschäftsführung. Am Arbeitsgericht Berlin sind eigenen Angaben zufolge Dutzende Verfahren anhängig.

Die Beschäftigten kritisieren unter anderem befristete Arbeitsverträge, zu geringe Bezahlung und eine mangelhafte Ausstattung. Das Unternehmen betont indes stets, auf viele der Forderungen etwa nach besserer Ausrüstung bereits eingegangen zu sein. (dpa)

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