Saarbrücken. Ein Autofahrer muss bei unklarem Vorfahrtsrecht notfalls anhalten. Das hat das Landgericht Saarbrücken in einem nun bekanntgewordenen Urteil entschieden. Das Gericht verwies dabei auf das sogenannte allgemeine Rücksichtnahmegebot der Straßenverkehrsordnung. Demnach muss ein Fahrer von der für ihn ungünstigeren Situation ausgehen, also dass er keine Vorfahrt hat.
Die Richter gaben damit der Schadensersatzklage eines Autofahrers nur teilweise statt. Der Kläger hatte behauptet, der Unfallgegner sei ohne abzuwarten von rechts aus einer Zufahrt gekommen. Das Landgericht befand allerdings: Da diese geteert gewesen sei, hätte es sich auf den ersten Blick auch um eine Nebenstraße handeln können, bei der die Regelung rechts vor links gegolten hätte. Daher hätte der Kläger besonders vorsichtig fahren müssen, um notfalls anzuhalten. Haften müssen nun beide Unfallgegner zu gleichen Teilen. (dpa)
Urteil des Landgerichts Saarbrücken
Az.: 13 S 17/11